Hallo Hundefreund,
wie von Daniela dargestellt, ist ihre Wiedereingliederungsmaßnahme zunächst nicht von der bloßen Antragstellung auf eine Erwerbsminderungsrente betroffen. Hierzu reicht schon Ihr eigenes subjektives Empfinden aus. Ob dem Antrag dann tatsächlich stattgegeben wird, ist Entscheidung des Arztes von der Deutschen Rentenversicherung.