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Experten-Antwort

Teilweise EU-Rente und Abfindung bzw Urlaubsabgeltung rentenschädlich?

von Heidi R01.09.2017 | 22:07
606 Ansichten
4 Antworten

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Guten Abend, ich habe folgende Fragen, da ich ein wenig verunsichert bin bezüglich der Anrechnung von Abfindung und Urlaubsentgelt auf die Teil-Erwerbsminderungsrente. Die Fakten: - Seit 2012 Bezug von teilweiser EU-Rente. - Halbtagsjob bestand schon vor Bewilligung der EU-Rente. - Seit März 2017 arbeitsunfähig/Bezug von Krankengeld. - Betriebsbedingte Küdigung erhalten - Ende der Beschäftigung zum 30. September 2017. - Wegen Nachteile durch Kündigung erhalte ich eine kleine Abfindung vom AG zum Beschäftigungsende sowie eine Urlaubsabgeltung für die nicht in Anspruch genommenen Urlaubstage Meine Fragen: - Wird die Abfindung auf die Teil-EU-Rente angerechnet? Ist die Abfindung ein "Hinzuverdienst"? - Wird die Urlaubsabgeltung auf die Teil-Eu-Rente angerechnet? Ist die Urlaubsabgeltung ein "Hinzuverdienst"? Für die Beantwortung meiner Fragen wäre ich sehr dankbar. LG, Heidi

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Heidi R,

wir User „Fortitude one“ bereits gesagt hat, ist die Urlaubsabgeltung, die Sie bekommen werden, als Arbeitsentgelt anzusehen und ist somit anrechenbares Einkommen auf Ihre Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung.

Die Abfindung, die Sie als Entschädigung für den Verlust Ihres Arbeitsplatzes erhalten, ist dagegen nicht als anrechenbares Einkommen zu berücksichtigen.

Sobald Sie die Zahlungen bekommen haben, setzen Sie sich, am besten schriftlich, mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger in Verbindung und teilen ihm die entsprechenden Zahlungen mit. In diesem Schreiben soll auch stehen, dass die Abfindung als Ausgleich für den Verlust des Arbeitsplatzes ist und die andere Einmalzahlung die Urlaubsabgeltung für nicht genommenen Urlaub darstellt. Eine Kopie der entsprechenden Gehaltsabrechnung ist dann beizufügen.

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3 Antworten

Heidi Ram 02.09.2017 | 11:32
Herzlichen Dank für die Informationen. Heidi PS: Sorry, ich habe fälschlicherweise den Begriff "EU-Rente" verwendet, anstatt korrekterweise "EMR" zu benutzen.
Fortitude oneam 02.09.2017 | 11:20
Hallo Heidi, Urlaubsabgelt ist wie Arbeitsentgelt und ist als Hinzuverdienstgrenze anzusehen. Abfindungen, die wegen Beendigung einer versicherungspflichtigen Beschäftigung als Entschädigung für die Zeit danach ( wegen Verlust des Arbeitsplatzes) gezahlt werden, sind kein beitragspflichtiges Arbeitsentgelt. Eine solche Abfindung ist zeitlich nicht mehr der früheren Beschäftigung zuzuordnen. Eine Expertenantwort wird sicherlich noch folgen. Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.
Heidi Ram 05.09.2017 | 11:44
Lieber Experte, vielen Dank für die detaillierte Information. So werde ich es machen. Herzliche Grüße, Heidi
Deutsche Rentenversicherung
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