Hallo Heidi R,
wir User „Fortitude one“ bereits gesagt hat, ist die Urlaubsabgeltung, die Sie bekommen werden, als Arbeitsentgelt anzusehen und ist somit anrechenbares Einkommen auf Ihre Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung.
Die Abfindung, die Sie als Entschädigung für den Verlust Ihres Arbeitsplatzes erhalten, ist dagegen nicht als anrechenbares Einkommen zu berücksichtigen.
Sobald Sie die Zahlungen bekommen haben, setzen Sie sich, am besten schriftlich, mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger in Verbindung und teilen ihm die entsprechenden Zahlungen mit. In diesem Schreiben soll auch stehen, dass die Abfindung als Ausgleich für den Verlust des Arbeitsplatzes ist und die andere Einmalzahlung die Urlaubsabgeltung für nicht genommenen Urlaub darstellt. Eine Kopie der entsprechenden Gehaltsabrechnung ist dann beizufügen.