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Experten-Antwort

Teilweise EU und Private BU / Muss ich Arbeiten?

von Sense28.06.2016 | 20:58
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Hallo Alle, Ich bekomme ab sofort eine Teilerwerbsminderungsrente, habe aber das Glück, dass ich damals eine private BU abgeschlossen hatte. Diese zahlt mittlerweile nach endlosen Untersuchungen auch. Nun ist es so, dass mir das Geld zum Leben reichen würde (Dank privater BU). Nun zur Frage: Muss ich mich trotzdem beim Arbeitsamt zur Verfügung stellen, da ich "nur" eine Teilweise Rente bekomme oder wird mir diese Rente dann gestrichen? Da das Geld ja zum Leben reichen würde, bräuchte ich ja keine Teilzeitarbeit mehr. Gibt es da irgendwelche Vorschriften? Gruß Sense

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Bei einem Bezug von teilweiser Erwerbsminderungsrente besteht keine Verpflichtung sich gleichzeitig bei der Arbeitsagentur arbeitslos zu melden. Zu möglichen Konsequenzen bei einer Meldung/Nichtmeldung wurden von „Heldenmut“ umfangreiche Ausführungen gemacht.

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3 Antworten

Heldenmutam 28.06.2016 | 21:25
Aus Sicht der Rentenversicherung: Der DRV ist es egal, ob Sie arbeiten gehen oder nicht. Eine Lücke entsteht in Ihrem Rentenversicherungsverlauf so auch erstmal nicht, da die Zeit des Rentenbezuges eine sogenannte Anrechnungszeit ist. Natürlich würden bei der Ausübung einer Beschäftigung mit entsprechender Beitragszahlung sich auch zukünftige Rentenansprüche erhöhen (z.B. wenn es dann irgendwann mal eine Altersrente gibt). Aber das müssen Sie dann mit sich selbst ausmachen. Aus der Sicht der Agentur für Arbeit: Der AfA ist es auch egal, ob Sie sich erstmal arbeitslos melden oder nicht. Sollten Sie aber gegebenenfalls einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben, rate ich Ihnen diesen auch zu beanspruchen. Treffen eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung und Arbeitslosengeld zusammen, ist das Arbeitslosengeld als Hinzuverdienst bei der Rente zu berücksichtigen. Das ist aber an sich ein kleines Übel, denn 1. würden Sie durch den Bezug von Arbeitslosengeld I auch Beiträge in die Rentenversicherung einzahlen, was spätere Ansprüche auf (Alters-)Renten erhöhen würde. 2. heißt es nicht zwangsläufig, dass Sie dadurch nicht auch dennoch einen Anspruch auf einen Zahlbetrag auf die teilweise Erwerbsminderungsrente hätten (ggf. als Teilrente). Sollte der Hinzuverdienst zu hoch sein, erlischt dadurch nicht der 'Anspruch' auf die Erwerbsminderungsrente. Es geht lediglich der Zahlbetrag verloren (= also eine Nullzahlung). Wenn der Hinzuverdienst/das Arbeitslosengeld I dann endet, lebt der Zahlbetrag der Rente wieder auf, ohne das ein neuer Antrag gestellt werden muss (da der Anspruch ja weiterhin bestanden hat) 3. Sollte durch das Arbeitslosengeld I die teilweise EM-Rente tatsächlich auf Null sinken, ist das Arbeitslosengeld in der Regel aber auch höher als die Rente, sodass Sie unterm Strich auch mehr im Porte­mon­naie hätten (wobei ich nicht weiß, ob die private BU-Rente auf das ALG I angerechnet wird (was ich mir aber nur schwerlich vorstellen kann)) Wenn Sie sich aber arbeitslos melden, stehen Sie, weil Sie nicht VOLL erwerbsgemindert sind, auch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung. Da Sie keine volle Erwerbsminderungsrente auf Grund des verschlossenen Arbeitsmarktes erhalten, gehe ich davon aus, dass Sie eine "Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit" erhalten. Es kann natürlich passieren, dass Sie dann versucht werden, in einem Job vermittelt zu werden. Da es keine Pflicht gibt sich arbeitslos zu melden bzw. gemeldet zu bleiben, können Sie ja dann dennoch sich wieder abmelden. Sollten Sie kein Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, käme in der Folge das Arbeitslosengeld II in Betrahct. Dies ist aber eine Bedarfsleistung. Durch gesetzliche Rente + Privater BU-Rente ist fraglich ob ein Anspruch (noch) besteht. Die Arbeitsmeldung wäre für sich allein betrachtet eine rentenrechtliche Zeit (= Anrechnungszeit). Aber diese haben Sie ja schon durch den Rentenbezug. Fakt ist: Die Rentenversicherung wird Sie - weder dazu verpflichten beim Bezug einer teilweisen Erwerbsminderungsrente tatsächlich eine Teilzeitarbeit zu finden/auszuüben - noch Sie dazu verpflichten sich arbeitslos zu melden. Ob Sie sich bei der Agentur für Arbeit melden, liegt auch in Ihrem eigenen Interesse.
Senseam 28.06.2016 | 21:44
Vielen Dank für diese ausführliche Antwort! habe irgendwie ein Problem mit meinem Thema. Andere betroffene Menschen kämpfen um ihr Geld und ich bekomme es, dank privater BU, "zugeschmissen" Leider ist es halt so. Ich möchte mich dafür entschuldigen. Kann aber nichts dafür. Habe schon von einer Meldepflicht gehört, deshalb habe ich hier nachgefragt. Aber jetzt weiss ich, dass man sich nicht melden braucht.
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