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Experten-Antwort

Teilzeit vor der Rente - wie verringert sich die Rente

von Cordula30.03.2015 | 15:28
1439 Ansichten
3 Antworten

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Hallo, ich bin 59, w. und möchte mit 63 in Rente gehen - mit den entsprechenden Abschlägen. Die notwendigen Wartezeiten etc. habe ich 1. Frage: habe ich ein Recht auf den vorgezogenen Renteneintritt, oder kann der Arbeitgeber verlangen, dass ich bis 65 weiterarbeite? Außerdem würde ich gerne in zwei Jahren meine Arbeitszeit um 20 % reduzieren. Dem muss der Arbeitgeber natürlich zustimmen. 2. Frage: Wie stark mindert sich dadurch die Rente. Ich dachte, das kann so viel nicht sein, weil ich ja bisher immer Vollzeit gearbeitet und auch gut verdient habe. Neulich sagte mir aber jemand, dass ein verringertes Einkommen vor Renteneintritt sich sehr massiv auf die Rentenhöhe auswirkt, weil nicht die ingesamt erworbenen Rentenpunkte zählen, sondern das Durchschnittseinkommen der letzten drei Jahre. Stimmt das?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Cordula, verschiedene Punkte Ihrer Anfrage wurden bereits ausführlich erläutert. Abschließend empfehle ich –wie bereits von W*lfgang erwähnt- eine persönliche Rentenberatung. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Beratungsstellen finden" ermitteln. Man kann Ihnen dort alles weitere ausführlich erläutern und ausrechnen, wie sich die evtl. Reduzierung der Arbeitszeit auf die Rentenzahlung auswirkt.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

senf-dazuam 30.03.2015 | 17:30
Es hält sich aber auch wirklich hartnäckig ... Für die Altersrente ist jedes Jahr gleich wichtig. Wenn Sie in den kommenden Jahren etwas weniger arbeiten, dann wird sich das ein wenig auf die Anzahl der Entgeltpunkte und damit auf die Höhe der Rente auswirken. Der Durchschnitt der letzten Jahre wirkt sich allerdings auf die Höhe der Hinzuverdienstgrenzen aus. Zu Ihren Frage: 1. Wenn Sie einen Antrag auf Altersrente stellen und die DRV schickt Ihnen dazu einen positiven Bescheid, erhalten Sie die Altersrente. Ob Sie daneben noch weiter arbeiten (und dadurch ggf. die Rente nur noch als Teilrente gezahlt wird oder ruht), ist Ihre Sache. Warum sollte der Arbeitgeber von Ihnen verlangen, weiterzuarbeiten? Oftmals enden Arbeitsverhältnisse automatisch beim Bezug der Altersrente (steht dann im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, etc.). 2. Wenn Sie z.B. in Höhe der Beitragsbemesungsgrenze verdient und Rentenbeiträge gezahlt haben, gehen Ihnen in den nächsten 4 Jahren etwa 1,5 Entgeltpunkte verloren, die entspricht in etwa einer um 40 Euro geringeren Monatsrente. Dies aber nur als ganz grobe Schätzung, durch einen geringeren Verdienst (als BBG) und die zu erwartenden Abschläge dürfte dieser Betrag geringer ausfallen.
W*lfgangam 30.03.2015 | 19:55
Hallo Cordula, Ergänzend zu senf-dazu: 1. Wenn Sie 35 Versicherungsjahre erreicht haben, können Sie frei entscheiden, dass Sie mit 63 in die Altersrente (mit Abschlag von 11,4 %) gehen können - es sei denn, Sie arbeiten noch immer in Virginia auf einer Zuckerrohrplantage ;-) Sofern der Sklavenhalter, also der Arbeitgeber, der Reduzierung der Arbeitszeit zustimmt, geht damit ein kleinerer Rentenzuwachs für die verbleibenden Jahre einher - ist eher für die paar Jahre unbedeutend. 2. senf-dazu führte schon ein Beispiel an, ich gehe mit dem Verdienst etwa tiefer. Wenn Sie nur Durchschnittsjahreseinkommen erhalten (rd. 35000), fehlen Ihnen rd. 3 EUR Monatsrente für jedes reduzierte Jahr. Und nein, weder die letzten 3 / 5 Jahre vor Rentenbeginn haben irgendeine tiefere Bedeutung auf die bisher erreichte Rente. Das Durchschnittseinkommen/Gesamtleistungswert kann schon mal Einfluss auf zurückliegende Zeiten haben - gerade im Hinblick auf die Bewertung beitragsgeminderter/beitragsfreier Zeiten und den Mindestentgeltpunkten für geringes Arbeitsentgelt vor 1992 ...aber das geht so tief in die Rentenberechnung, dass dafür eher ein Beratungsgespräch angesagt ist bzw. Probeberechnungen zu den einzelnen Fallkonstellationen! Meist erkennt man aus der Versicherungsbiographie schon bei der Beratung, dass 'neulich sagte mir jemand' das wieder eine Geschichte aus der Gerüchteküche ist. Neuer Punkt 3. Sofern Sie die 45 jährige Wartezeit erreichen können, sollten Sie über einen (frühesten) Rentenbeginn mit 66+2 nachdenken ...untern Strich: Beratung suchen! Gruß w.
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