"Medizinisch geklärt" bedeutet, dass der Ärztliche Dienst eine Stellungnahme abgegeben hat. Die eigentliche Entscheidung wird jedoch in der Leistungsabteilung entschieden. Diese Entscheidung scheint noch auszustehen, es gibt also noch keinen Bescheid, mit dem üblicherweise die Bekanntgabe der Entscheidung erfolgt.