Es kommt auf den Tag an, an dem die Scheidung rechtskräftig wird (regelmäßig einen Monat nach Verkündung des Scheidungsurteiles). Verstirbt der Ehemann vor diesem Tag, kann Anspruch auf Witwenrente bestehen - egal wie lange die Trennung dauerte.
Erst bei einem Tod nach der Rechtskraft der Scheidung ist der Rentenanspruch ausgeschlossen.