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Tennung

von rote Rose18.04.2008 | 11:59
1109 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Meine Frage ist: wenn die Frau mit ihren mann in Trennung lebt, aber die die scheidung schon eingereicht ist, bekommt sie dann die witwenrente wenn der Mann noch vor der Scheidung verstierbt? Wie ist es allgemein bei Trennung wenn die Scheidung nicht vollzogen ist...wie lange dürfen partner getrennt leben damit der andere die witwenrente noch bekommt? Vielen Dank!l

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Es kommt auf den Tag an, an dem die Scheidung rechtskräftig wird (regelmäßig einen Monat nach Verkündung des Scheidungsurteiles). Verstirbt der Ehemann vor diesem Tag, kann Anspruch auf Witwenrente bestehen - egal wie lange die Trennung dauerte.

Erst bei einem Tod nach der Rechtskraft der Scheidung ist der Rentenanspruch ausgeschlossen.

2 Antworten

Felixam 18.04.2008 | 19:50
Hallo rote Rose, aber Du hast keine bösen Absichten?
Rosannaam 19.04.2008 | 00:38
Stimmt nicht immer. Die Scheidung an sich kann sogar schon am gleichen Tag der Scheidung rechtskräftig sein, z.B. dann, wenn keiner der beteiligten Ehepartner etwas dagegen hat. Der Versorgungsausgleich wird in der Regel 1 Monat nach der Entscheidung rechtskräftig. Die übrige Aussage trifft natürlich zu. MfG Rosanna.
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