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Experten-Antwort

Termin bei der DRV zwecks Rentenantrag - Vorbereitung und Ablauf?

von Daniel18.05.2018 | 10:29
648 Ansichten
5 Antworten

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Hallo, ich habe zwei Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn (Flexirente) einen Termin bei der DRV vereinbart. Konto ist geklärt, von daher sollten die zwei Monate wohl ausreichend sein. Ursprünglich hatte ich angenommen, dass man während des Termins alle benötigten Unterlagen zusammen ausfüllt. Bei der Menge an Formularen wird aber doch bestimmt erwartet, dass man die Formulare bereits ausgefüllt zum Termin mitbringt, richtig? Gibt es noch ein paar Tipps, die vielleicht nicht auf der Internetseite der DRV stehen, welche man unbedingt bei dem Termin beachten sollte? VG Daniel

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag Daniel,

im Rahmen Ihres Beratungsgesprächs werden die notwendigen Antragsformulare vor Ort mit Ihnen ausgefüllt. Die für die Beantragung Ihrer Rente notwendigen Unterlagen werden Ihnen mit der Terminbestätigung zugesandt.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

W*lfgangam 18.05.2018 | 20:02
Hallo Daniel, ein schnöder Altersrentenantrag/bei geklärtem Konto, ist in 15 Min. via Tastatur in den Rechner geklimpert, da ist max. Ihre Unterschrift als Ausfüllung erforderlich - bringen Sie ja keine ausgefüllten Formular mit, das Durchsehen würde länger dauern, daher Ablage Schredder ;-) Grundsätzlich benötigen Sie folgende Unterlagen: - Perso - Krankenkassenkarte - IBAN - Steuer ID Nr. - Geburtsurkunde eines Kindes /falls vorhanden Bis hierhin der Normalfall. Dann, falls vorhanden/zutreffend: - Schwerbehindertenausweis - Anpassungsmitteilung Witwerrente - Unfallrentenbescheid/Anpassungsmitteilung - letzter Bescheid über andere/laufende Sozialleistungen - bei Spätaussiedler/Vertrieben ggf. einen Nachweis über das Nichtbestehen der 'russischen' Staatsangehörigkeit - bei ausländischen Rentenansprüchen: VersicherungsNr Und Kopfnotiz gemacht, bei welchen Krankenkassen Sie die letzten 30 Jahre versichert gewesen sind. Gruß w.
Denken Sie daran und Fragenam 19.05.2018 | 09:45
die Unfallrente führt zur Minderung Ihrer Rente. ( kann ) und Sie sehen die Kürzung nicht in Ihrem Rentenbescheid. Ist es nicht so Wolfgang ? Gruss das zum Klimpern
Fastrentneram 19.05.2018 | 10:15
Selbstverständlich sieht man das im Rentenbescheid, nur nicht in der Rentenauskunft. Dazu müsste man aber etwas Ahnung haben, statt hier grundlos zu poltern. Im Übrigen ist das vor kurzem hier schon Thema gewesen. Sie scheinen gar nichts verstanden zu haben oder verstehen zu wollen!
W*lfgangam 19.05.2018 | 15:55
Hallo Denken Sie daran und fragen, die UV-Renten _kann_ zu einer Minderung der gesetzlichen Renten führen. Mit genauen Zahlen/Daten lässt sich das bereits rechtzeitig/Jahre vor Rentenbeginn feststellen ...wenn man an die dazu in der Rentenauskunft gegebenen Informationen selbst/uZ denkt und _vorher_ mal nachfragt - ganz einfach. Auch im Rentenantragsverfahren sind Nachfragen erlaubt, ob/welche Auswirkungen bei Bezug andere Sozialleistungen erfolgen würden – sagt Ihnen jeder halbwegs geschulter Berater ... Zudem, im Rentenbescheid ist die ggf. erforderliche Anrechnung einer Unfallrente präzise dargestellt! Gruß w. PS: rollen Sie bitte nicht wieder Ihren Fall/frühere Nachfrage auf, in dem Sie sich augenscheinlich einfach nicht drum gekümmert haben, wie URV und GRV zusammenspielt - und wo die Unterschiede zwischen Rentenbescheid und Rentenauskunft liegen.
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