Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Totalverlust Witwenrente

von Mimi05.01.2009 | 13:20
1407 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Ich habe diese Seite" http://www.geldvomstaat24.de/2008/07/07/ab-01012009-kein-totalve… " im Netz gefunden,was ist wahr daran?Kann mir jemand helfen?Danke und noch ein frohes neues Jahr 2009

5 Antworten

Wolfgangam 05.01.2009 | 13:22
Fragen Sie am 1. April noch mal nach ;-) Gruß w.
Selina IIam 05.01.2009 | 22:08
Davon habe ich bislang auch noch nie etwas gehört.
Agnesam 06.01.2009 | 07:41
Hallo Mimi, das hatten wir in diesem Forum schon mal. Wenn ich mich recht erinnere, können Sie ab 1.1.2009 nach Kirchenrecht "heiraten". Man ist für die Kirche also verheiratet. Im Zivilrecht bleibt alles beim alten; man ist also weiterhin Witwe oder Witwer. Agnes
???am 06.01.2009 | 07:50
Im Endeffekt ist das etwas für gläubige Menschen, denen eine Ehe vor Gott wichtig ist, aber im "normalen" Leben (=Steuer/Erbrecht/Unterhaltsrecht ...) weiter Single/Witwe(r) bleiben wollen.
Agnesam 06.01.2009 | 08:12
Beitrag vom 26.8.2008: Das im Personenstandsgesetz bis 31.12.2008 noch enthaltene Verbot der religiösen Voraustrauung (siehe http://bundesrecht.juris.de/persstdg/__67.html) entfällt ab 01.01.2009. Lesen Sie zur Änderung des Personenstandsgesetzes in http://de.wikipedia.org/wiki/Verbot_der_religi%C3%B6sen_Voraustr… nach. Dort finden Sie auch entsprechende Links zur Sache. Für die gesetzliche Rentenversicherung ist nur die standesamtliche Trauung von Bedeutung. Es ändert sich also nichts. Die neue Gesetzesfassung finden Sie unter http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl107s0122.pdf. Im Mittelpunkt der Reform steht die Einführung elektronischer Personenstandsregister anstelle der bisherigen Personenstandsbücher. Dabei entfällt das kaum bekannte und oft mit dem Stammbuch der Familie verwechselte Familienbuch, einige seiner Funktionen erfüllen künftig das Ehe-, Lebenspartnerschafts- und das Geburtenregister. Die selten benutzten Abstammungsurkunden und Geburtsscheine werden abgeschafft, die Geburtsurkunde bleibt erhalten. Zudem wird die Benutzung der Personenstandsregister, insbesondere zu Forschungszwecken, neu geregelt. Mehr unter http://de.wikipedia.org/wiki/Personenstandsrechtsreformgesetz Agnes
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026