Hallo KittyCattt,
ein Hinzuverdienst von 450 € pro Monat ist unschädlich. Verdienen Sie mehr, wird geprüft, in welcher Höhe (3/4, 1/2 oder 1/4) die Rente wegen voller Erwerbsminderung gezahlt werden kann. Die entsprechenden Grenzen können Sie der Anlage 19 des Rentenbescheides entnehmen. Sollte ihr Verdienst wieder wegfallen, müssen Sie keinen neuen Formblattantrag stellen. Ein Hinweis an den Rentenversicherungsträger ist ausreichend, um eine erneute Prüfung der Rentenhöhe zu veranlassen.