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Experten-Antwort

Trotz EU-Rente wieder Teilzeit arbeiten

von KittyCattt04.11.2014 | 11:19
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3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich bin seit 2008 EU-berentet, seit letztem Jahr unbefristet. Nun möchte ich versuchen, zumindest einen Teil meines Lebensunterhaltes wieder selbst zu bestreiten. Mein Mann wird sich selbständig machen und würde mich in Teilzeit einstellen. Da meine Leistungsfähigkeit extremen Schwankungen unterliegt und ich auch von der Arbeitsleistung her am "normalen" Arbeitsmarkt keine Chance hätte, dürfte dies die einzige Möglichkeit sein. Es handelt sich - auf Grund meiner Einschränkungen - eher um eine Beschäftigung "vergönnungshalber". Nun meine Fragen hierzu: 1. Muss ich die Rente (wegen Änderung von voller auf teilweise EU-Rente) komplett neu beantragen mit Gutachtern und dem ganzen Kram? Oder kann ich einfach die RV anrufen und sagen, dass ich nur noch die halbe Rente will? 2. Kann ich bzw. mein Mann als AG Zuschüsse für die erste Zeit beantragen (Wiedereingliederung oder so, keine berufliche Reha oder Umschulung, das ist nicht nötig)? 3. Was passiert, wenn es überhaupt nicht funktioniert? Ist die Rente - zumindest als 100%iger EU-Rente - dann futsch und ich muss den ganzen Gutachterkram von neuem durchlaufen, wenn ich wieder auf 100 % Rente muss/will? Oder kann man das irgendwie erst mal "auf Probe" machen? Würde sich an der Rentenhöhe dann irgendwas ändern? 4. Da es sich um ein Arbeitsverhältnis vergönnungshalber handelt, gelten da irgendwelche anderen Vorschriften wegen der Höhe des Verdienstes (in Anrechnung auf die Rente), Arbeitszeit o.ä.? Vielen Dank Kitty

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo KittyCattt,

ein Hinzuverdienst von 450 € pro Monat ist unschädlich. Verdienen Sie mehr, wird geprüft, in welcher Höhe (3/4, 1/2 oder 1/4) die Rente wegen voller Erwerbsminderung gezahlt werden kann. Die entsprechenden Grenzen können Sie der Anlage 19 des Rentenbescheides entnehmen. Sollte ihr Verdienst wieder wegfallen, müssen Sie keinen neuen Formblattantrag stellen. Ein Hinweis an den Rentenversicherungsträger ist ausreichend, um eine erneute Prüfung der Rentenhöhe zu veranlassen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Monika01am 04.11.2014 | 12:22
Hallo Kitty, warum versuchst Du nicht erstmal auf 450 Euro-Basis bei deinem Mann zu arbeiten, das darf man neben der vollen EU-Rente dazuverdienen? LG Monika
Deutsche Rentenversicherung
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