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TV Bericht Bestandsrentner EM-Rente 29.03.17

von Hans Werner30.03.2017 | 11:19
1325 Ansichten
11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Info: Gestern Abend lief im Ersten in der Sendung plusminus ein interessanter Bericht über die Situation der sogenannten EM-Bestandsrentner die bei zukünftigen Leistungsverbesserungen niemals berücksichtigt werden. In der Mediathek des Ersten jederzeit abrufbar. In jeder Hinsicht ein faszinierender Bericht...

11 Antworten

Hansileinam 30.03.2017 | 11:57
Wie aufmerksam von Ihnen. Und was kommt jetzt? Wo bleibt Ihre gezielte Frage? Über den Bericht kann ich nur schmunzeln. :-)
Fastrentneram 30.03.2017 | 11:51
Hallo Hans Werner! Sehr interessant, aber wo bleibt Ihre Frage? Sie wollen doch wohl nicht in diesem Forum eine politische Diskussion eröffnen, die hier gar nicht erwünscht ist?
Hans Werneram 30.03.2017 | 12:15
Also wenn eine Frage so wichtig ist. Warum werden sogenannte Bestandsrentner und Neurentner unterschiedlich behandelt? Ich wusste das bis zu diesem TV Bericht nicht. Habe fast das Gefühl, dass die Mitteilungen über Verbesserungen von Rentenleistungen nicht wahrheitsgemäss an die Öffentlichkeit (Wähler) kommuniziert werden.
Schadeam 30.03.2017 | 12:36
Sie erwarten aber nicht, dass sich ein DRV Mitarbeiter hier im Forum an einer politischen Diskussion um die "Ungerechtigkeit auf dieser Welt" beteiligt? Bitte lesen Sie die Forenregeln.
=//=am 30.03.2017 | 13:29
"Warum werden sogenannte Bestandsrentner und Neurentner unterschiedlich behandelt?" Weil es schon immer so war, denn die Rentner sollen ja eine gewisse Rechtssicherheit haben. Es gibt auch Gesetze, die bei "Neurentnern" im Gegensatz zu Bestandsrentnern negativ ausfallen. Wollen Sie dann auch, dass dies alle Bestandsrentner mittragen müssen? Gewiss nicht! ;-) Man kann sich nicht immer nur die Rosinen rauspicken.
Fastrentneram 30.03.2017 | 13:27
Also wollen Sie doch ein politische Diskussion Hans Werner? Hier bestimmt nicht. Der Experte wird Sie auch noch auf die Regeln dieses Forums hinweisen, da Sie ja offensichtlich nicht lesen können. Und wenn Sie sich z.B. hier im Forum häufiger bewegen würden, wäre Ihnen auch bekannt, dass die Neuregelungen bei EM-Renten nur für Neurentner geplant sind. Über Gerechtigkeit und Politik können Sie in Ihrem Privatumfeld diskutieren!
Fastrentneram 30.03.2017 | 13:58
Danke Herr Kiesbauer für Ihren hier deplatzierten und damit wertlosen Beitrag. Ärgern Sie sich ruhig weiter, dadurch wird bestimmt alles besser!?
Gerd Kiesbaueram 30.03.2017 | 13:54
Zitat von =//= anzeigenausblenden
Nun, da sind wir eine Meinung Gesetze oder Änderungen sollen nur für die Zukunft gelten und nicht rückwirkend für die Vergangenheit. Also bitte schön, nicht die Rosinen herauspicken. Gelle Was hat aber der ruhmreiche Gesetzgeber 2004 mit den Bestands-Betriebsrentnern gemacht? Er hat beschlossen, daß auch schon langjährige bestehende Betriebsrentenverträge mit vollen Krankenversicherungsbeiträgen (aktuell ca. 18 %) belastet werden dürfen. Von wegen Rechtssicherheit und Vertrauensschutz. Hier hat sich der Gesetzgeber echt die Rosinen herausgepickt. Und siehe da, die Richter haben das abgesegnet. Also nichts ist mit rechtsstaatlichen Prinzipien wie Vertrauensschutz. Sowas kann man auch legalisierten Betrug nennen. Und das ist noch vorsichtig ausgedrückt. Offensichtlich ist Deutschland schon lange mehr kein Rechtsstaat mehr.
Knut Rassmussenam 30.03.2017 | 14:59
@ Kiesbauer Das ist nur die halbe Wahrheit. Diese Änderung war die Quittung für die Öffnung der KVdR für die freiwillig Versicherten. Die mussten schon immer auch Zusatzeinnahmen verbeitragen. Diese fehlten nun den Krankenkassen - neue Gelder mussten her. Ich hätte gerne in meiner Rente das Recht bis 92, in der Rente meiner Frau das heutige Recht und in meinen Riesterverträgen die Zulagen für die "spätgeborenen" Kinder. Und Neueinsteigerbonus - was kann ich für mein Geburtsdatum. Und meine Oma hätte gerne KLG, 7 Tage am Stichtag vorbei... usw. usw. usw.
Anusam 30.03.2017 | 14:57
Zitat von Hans Werner anzeigenausblenden
Wer das glaubt wird selig. Alle paar Tage stellten Sie hier in der Vergangenheit immer wieder etwas umformuliert und unter wechselnden Namen dieses alberne Thema ein. Schon mehrmals hatte ich Ihnen diesbezüglich eine einfache Frage gestellt, die Sie nie beantwortet haben. Deshalb frage ich Sie jetzt noch einmal: Wo war Ihre Empörung, als 2001 die Berufsunfähigkeitsrenten nur für zukünftige Rentner abgeschafft wurden aber nicht für Bestandsrentner? Hat Sie diese Ungleichbehandlung etwa nicht gestört? Im Übrigen ist Ihr Gejammer nur kindisch. Stichtagregelungen hat es schon immer gegeben und wird es auch immer geben. Mal sehen, ob ich heute eine Antwort auf meine obige Frage erhalte....;-)
Krügeram 30.03.2017 | 15:13
Zitat von Anus anzeigenausblenden
Warum werden sogenannte Bestandsrentner und Neurentner unterschiedlich behandelt? Ich wusste das bis zu diesem TV Bericht nicht.
Deshalb frage ich Sie jetzt noch einmal: Wo war Ihre Empörung, als 2001 die Berufsunfähigkeitsrenten nur für zukünftige Rentner abgeschafft wurden aber nicht für Bestandsrentner? Hat Sie diese Ungleichbehandlung etwa nicht gestört?
Hallo Schade, in 2001 gabe es eine Rentenreform Im Rahmen der Agenda 2010. Die Berufsunfähigkeitsrente wurde ersetzt duch die Erwerbsminderungsrente. Heute sprechen wir hier über Leistungsverbesserungen der Erwerbsminderungsrente und nicht über Rentenreformen. Eine Stichtagsregelung ist hier reine Willkür und stellt eine Ungleichbehandlung dar.
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