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Überbrückungszeit Sabbatical

von martha01.02.2009 | 23:30
1535 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Meine Arbeitslosikeit ohne Leistungsbezug soll nicht auf die 35 Jahre für langjährig Versicherte angerechnet werden, weil zwischen der rentenversicherungspflichtigen Beschäftigung und der Arbeitslosigkeit ca. 5 Monate Sabbatical liegen. Ist das rechtens?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Martha,

eine beitragsfreie Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug nach Vollendung des 25. Lebensjahres kann lediglich bei Unterberchung der Pflichtbeitragszahlung angerechnet werden. Es müssen also unmittelbar vorher Pflichtbeiträge eingezahlt werden. Es darf keine Lücke größer als einen Kalendermonat vorliegen.

4 Antworten

Jonasam 02.02.2009 | 08:45
Was verstehen Sie unter Sabbatical?
no nameam 02.02.2009 | 09:31
Unter einem Sabbatical versteht man, soweit ich weiß, schon eine berufliche Auszeit, aber eine solche, die durch vorher aufgebaute Überstunden und Verzicht auf Arbeitsentgelt "erarbeitet" wurde. Man arbeitet z. B. ein paar Jahre lang Vollzeit, erhält aber ein 2/3-Arbeitsentgelt. Dafür kann man sich dann einige Monate Auszeit/Urlaub mit gleichbleibendem Entgeltanspruch nehmen. Sollte dann eigentlich auch rentenversicherungspflichtig sein, da das Beschäftigungsverhältnis ja fortbesteht. Wurden aus dem Entgelt, das Sie während des Sabbaticals erhielten, SV-Beiträge gezahlt? Dem entsprechend wäre dann die Unterbrechung für die Arbeitslosigkeitszeit auch wieder gegeben, die Anrechnungszeit anzuerkennen. Jedoch nur, sofern Ihnen wegen Einkommens oder Vermögens kein Alg zugestanden hat. Wenn Sie eine Sperrzeit von der Agentur für Arbeit hatten, weil Sie selbst gekündigt haben, kann keine Anrechnungszeit berücksichtigt werden.
Haraldam 02.02.2009 | 09:11
>>Was verstehen Sie unter Sabbatical?<<< Ein Sabbatical, auch Sabbatjahr genannt, ist eine berufliche Auszeit, also einfach mal abschalten. Harald
marthaam 02.02.2009 | 22:09
Das Sabbatical von 5 Monaten war ein solches ohne die Zahlung von Rentenbeiträgen. Also wäre die Unterbrechung nach dem Beitrag der Expertin zu lang (da über 1 Monat). Können für die 5 Monate nachträglich Rentenbeiträge geleistet werden, so daß der Zusammenhang der nachfolgenden Arbeitslosigkeit mit der früheren rentenversicherungspflichtigen Beschäftigung wieder hergestellt wird?
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