Hallo Martha,
eine beitragsfreie Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug nach Vollendung des 25. Lebensjahres kann lediglich bei Unterberchung der Pflichtbeitragszahlung angerechnet werden. Es müssen also unmittelbar vorher Pflichtbeiträge eingezahlt werden. Es darf keine Lücke größer als einen Kalendermonat vorliegen.