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Experten-Antwort

Übergang Erwerbsminderungsrente in Altersrente

von FrauSam15.03.2016 | 18:29
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4 Antworten

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Hallo liebe Forenleser und Experten, ich möchte eine Frage für eine gute Freundin stellen, die etwas verunsichert ist. Sie hat bis 29. Februar 2016 Erwerbsminderungsrente bezogen. Ihre Altersrente beginnt zum 01. März 2016. Den entsprechenden Antrag hat sie bereits im November 2015 beim zuständigen Rententräger gestellt. Leider hat sie bis heute keinen Bescheid bekommen. Auf Nachfrage beim zuständigen Rententräger wurde ihr mitgeteilt, dass die Erwerbsminderungsrente weitergezahlt wird, bis der Altersrentenbescheid erteilt ist. Ist diese Aussage so korrekt? Sie hat verständlicherweise jetzt Angst, dass sie zum 31. März 2016 keine Zahlung erhält. Vielleicht gibt es ja hier jemanden, der ihr ein wenig die Angst nehmen kann. Vielen Dank FrauSam

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo FrauSam,

rechtlich gesehen endet die Erwerbsminderungsrente zwar mit Ende des Monats, in dem Ihre Freundin die Regelaltersgrenze erreicht, tatsächlich wird aber bis zur Umwandlung in die Altersrente keine Einstellung der Rentenzahlung vorgenommen. Die Zahlung der Erwerbsminderungsrente läuft daher trotz des angegebenen Endes zum 29.02.2016 bis zur Umwandlung in die Regelaltersrente unverändert weiter.

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3 Antworten

KSCam 15.03.2016 | 19:27
Was soll man Ihnen dazu anderes sagen? Mit Ihren "Zweifeln" unterstellen Sie doch, dass man die Dame bei Ihrer Nachfrage angelogen hat. Und davon sollte man doch nicht ausgehen, oder?
FrauSamam 15.03.2016 | 20:26
Hallo KSC, natürlich wird nicht davon ausgegangen, dass meine Freundin "angelogen" wurde. Ihr geht es nur darum, ob überhaupt die Möglichkeit besteht, dass die Erwerbsminderungsrente weitergezahlt werden kann obwohl sie per Bescheid am 29. Februar 2016 endet.
Charlyam 16.03.2016 | 07:16
Technisch gesehen läuft es in der DRV so: sobald ein Folgerentenantrag (z. B. eben nach befristeter EM Rente) erfasst ist, kann der Wegfall nicht mehr "automatisch" durchlaufen. Das heißt, der Arbeitsauftrag für den Rentenwegfall der EM Rente kommt per Mitteilung auf den Tisch des Sachbearbeiters und dieser müsste den dann freigeben lassen, damit die Rente tatsächlich wegfällt. Da ja der Ihrer Freundin gesagt hat, die Rente läuft weiter bis sie den Altersrentenbescheid hat, wird er den Wegfallauftrag nicht verarbeiten lassen. Wäre auch ein rießiger Aufwand für den Sachbearbeiter. Denn dann müsste er hinterher eine Wiederaufnahme der Rente verarbeiten. Eine "reine" Umwandlung ist viel einfacher und unkomplizierter. Und keiner macht sich selber mehr arbeit als er eh schon hat.
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