Hallo FrauSam,
rechtlich gesehen endet die Erwerbsminderungsrente zwar mit Ende des Monats, in dem Ihre Freundin die Regelaltersgrenze erreicht, tatsächlich wird aber bis zur Umwandlung in die Altersrente keine Einstellung der Rentenzahlung vorgenommen. Die Zahlung der Erwerbsminderungsrente läuft daher trotz des angegebenen Endes zum 29.02.2016 bis zur Umwandlung in die Regelaltersrente unverändert weiter.