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Experten-Antwort

Übergang von HartzIV in Rente

von Mittellos11.09.2020 | 23:20
1429 Ansichten
12 Antworten
Am 10.09.2020 habe ich kurz meine Situation dargestellt. Dieses Beitrag wurde anscheinend gelöscht oder ich habe keine Frage gestellt. Also frage ich: Warum soll ich ein Darlehn von Jobcenter aufnehmen und Schulden machen. Wobei ich einen Rentenanspruch für langjährig Versicherte, ab 01.09.2020 habe!Bin seit dem 01.09.2020 mittellos, da ich nicht mit Schulden in meinen Ruhestand gehe werde. Beamte bekommen ihre Pension/Besoldung am Ende des Monats für den vorangehenden Zeitabschnitt/Monat. Arbeitnehmer die aus dem Arbeitsverhältnis in Rente gehe, entsteht keine Deckunglücke. Hartz IV-Empfänger haben eine Deckungslücke zwischen letzem Gelzufluss von Jobcenter und erstem Geldzufluss der Rente. Hatz IV bietet man ein Darlehn an, wenn man dieses aber nicht annimmt ist man mittellos. Vielleicht habe ich diesmal Glück und ich bekomme eine hilfreiche Antwort! Denn die knappen Vorräte, die sich ein Hartz IV in der Corona-Krise leisten kann sind begrenzt..... Von Miete, Strom usw. ganz zu schweigen.......

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 14.09.2020 | 10:05

Hallo Mittellos,

die Rente wird erst Ende des Monats gezahlt.

Die Zeit davor müssen Sie leider anderweitig überbrücken.

11 Antworten

Rüdigeram 11.09.2020 | 23:25
Weil der Gesetzgeber es nicht anders vorgesehen hat, wenn man diese Zeit nicht selbst Überbrücken kann. Wie wäre denn Ihre Alternative Lösung?
Siehe hieram 11.09.2020 | 23:51
Davon ausgehend, dass Sie auch mal gearbeitet hatten, in einem Arbeitsverhältnis, Lohn/Gehaltszahlung zum Monatsende (? oder auch zum 15.) also für den vorangegangenen Monat. Dann Arbeitslosengeld, Auszahlung zum Monatsende. Tja, und das Jobcenter bezahlt im Voraus. Aber auch erst auf Antrag. Und erst dann, wenn das Geld alle ist. Wenn also der letzte Betrag des Arbeitslosengeldes zum Beispiel in irgendeinem Jahr Ende April bezahlt wurde, reicht das Geld noch für den Mai. Dennoch besteht Anspruch ab 01. Mai. Dauert aber, bis das berechnet ist, die erste Zahlung erfolgt dann so nach 2-3 Wochen, also "fast" Ende Mai. Und eine Altersrente wird (wie auch Pension/Besoldung) zum Monatsende ausbezahlt. Wer also hat irgendwann mal das Geld bis auf den letzten cent verbraten, obwohl doch ab Mai alles immer zum Ende des Monats gekommen war?? Achja, im Juni, schwupps, da gab es gleich zum Monatsanfang Geld. Juhu. Ab in die Sonne, shoppen gehen, die Liebste zum Essen ausführen... oder sowas.... Aber da kann niemand etwas dafür. Schon gar nicht die DRV. Von der werden Sie die Rente immer pünktlich am letzten Bankarbeitstag des Monats auf Ihrem Konto haben. Ab 30.09. also. Und obwohl der Oktober dann 31 Tage hat, kommt das Geld auch am 30ten, denn der 31te ist ein Freitag. Und ob Sie sich bis dahin verschulden müssen, weil Sie damals im Juni.... tja, das ist nunmal kein Thema der Rentenversicherung und vielleicht wird Ihr neu eingestellter Beitrag deshalb dann auch wieder gelöscht. Aber es hindert Sie auch keiner, sich vielleicht einen kleinen Nebenjob zu suchen so lange? Als vorgezogener Altersrenter (langjährig versichert), dürfen Sie in diesem Jahr richtig viel dazu verdienen. Ab 2021 ist es dann wieder weniger (lt. aktuellem Stand). Also dann mal los! Und ab Ende des Monats dürfen Sie dann Ihre Rente genießen! :-)
Fraukeam 12.09.2020 | 07:26
Ich erinnere mich noch daran, dass es die Vertreter der Arbeitslosen waren, die eine praxisnähere Lösung verhinderten. Der Gesetzgeber hatte eigentlich auch die Auszahlung des ALG 2 auf das Monatsende verlegen wollen. Damit wären dann die praktische Doppelzahlung, ALG 1 rückwirkend und ALG 2 vorher, entfallen. Allersdings wäre dann auch keine Deckungslücke entstanden. Arbeitslosenverbände haben damals auf der Fortführung der ALG II-Auszahlung im Voraus bestanden. Da wurden verfassungsrechtliche Geschütze aufgefahren, das im Nachinein ausgezahlte ALG 1 dürfe nicht angerechnet werden im Folgemonat.Ich wunderte mich, wie naiv die waren. Man hatte wohl geglaubt, der Gesetzgeber werde letztlich wegen Bedürftigkeit doch einspringen müssen in der Zeit zwischen ALG 2 und Rente. Also ich sehe da keinen Grund für Empörung. Sie haben sicherlich auch, wenn Sie jetzt Altersrente für langjährig Versicherte beziehen werden, mal ALG 1 bekommen vor dem ALG 2. Und wer tatsächlich mittellos ist, bekommt heute ein Darlehen. Das scheinen Sie ja nicht zu sein.
Siehe hieram 11.09.2020 | 23:53
der 31.10.ist ein Samstag - war ein kleiner Fehlerteufel unterwegs gewesen hier
Katinka1971am 12.09.2020 | 11:34
Ich verstehe das Problem nicht. Darlehen und dann die Verrechnung mit der Rente, das ist doch nix Weltbewegendes. Und ich mache sonst auch nicht gerne Schulden. Ausserdem hat es doch irgendwann im Vorfeld zweimal Geld gegeben. Beim Übergang. Wer so denkt, hätte dann ja schon damals entsprechend vorsorgen können.
Ottmar am 12.09.2020 | 17:43
Katinka1971 schrieb

Ich verstehe das Problem nicht.

Darlehen und dann die Verrechnung mit der Rente, das ist doch nix Weltbewegendes. Und ich mache sonst auch nicht gerne Schulden.

Ausserdem hat es doch irgendwann im Vorfeld zweimal Geld gegeben. Beim Übergang. Wer so denkt, hätte dann ja schon damals entsprechend vorsorgen können.

Dann fehlen ja wieder vier Wochen, weil die Rente das Darlehen abdeckt und nicht den kommenden Monat. FS sollte etwas Geld für Essen zurücklegen, fest die Augen schließen und wenn die Rente am Monatsende kommt, ist alles auf Reset und in Ordnung.
Erkenntnisam 12.09.2020 | 16:10
Es ist aber immer leichter zu kritisieren und anderen die Schuld zu geben, als den Fehler bei sich selber zu suchen.
Mittellosam 12.09.2020 | 22:29
Ich habe niemals Geld doppelt bekommen, als ich Arbeit aufgenommen habe und meinen Lohn bekommen habe wurde er mir für den Monat angerechnet und ich musste zurückzahlen. Durch meinen Umzug bin ich in ein anderes Bundesland gezogen. Mein Arbeitgeber hat mein Gehalt erst am 05. des Folgemonats bezahlt. Wurde mir im vorherigen Bundesland schon angerechnet und im neuen Bundesland nochmal. Zuflussregelung. Das System legt sich alles so hin wie die Windrichtig gerade ist, oder ob man grad schlecht geschlafen hat. Vielen Dank für die humanietäre Hilfe und Aussagen.....
Erkenntnisam 13.09.2020 | 08:06
Verstehen Sie die bisherigen Antworten nicht oder wollen Sie diese nicht verstehen? Die Rente wird für Sie nicht vorzeitig gezahlt. Da dies, wie aus der Einleitung zu diesem Forum hervorgeht, kein Diskussionsforum ist, ist Ihr Fall damit abgeschlossen.
Fraukeam 12.09.2020 | 22:51
Mittellos schrieb

Ich habe niemals Geld doppelt bekommen, als ich Arbeit aufgenommen habe und meinen Lohn bekommen habe wurde er mir für den Monat angerechnet und ich musste zurückzahlen. Durch meinen Umzug bin ich in ein anderes Bundesland gezogen. Mein Arbeitgeber hat mein Gehalt erst am 05. des Folgemonats bezahlt. Wurde mir im vorherigen Bundesland schon angerechnet und im neuen Bundesland nochmal. Zuflussregelung. Das System legt sich alles so hin wie die Windrichtig gerade ist, oder ob man grad schlecht geschlafen hat. Vielen Dank für die humanietäre Hilfe und Aussagen.....

Na, was erwarten sie jetzt? Das können wir doch nicht nachprüfen, ich verstehe es noch nicht einmal. Wenn das Unrecht war, haben sie sicherlich Klage eingereicht. Mit der Regelung zu Hartz IV und Rente hat es jedenfalls gar nichts zu tun. Humanitäre Hilfe gibt es ja durchaus, Sie könnten das Darlehen beantragen. Die Rückzahlung wird auch nur in Minischritten gefordert, die sie ganz sicher leisten könnten von der Rente.
Zerberusam 13.09.2020 | 11:02
Sie haben vollkommen Recht und die ganzen Schlaumeier hier im Forum nicht. 2017 hat der Gesetzgeber dieses Problem erkannt und einen Ausweg geschaffen den sogenannten Überbrückungskredit bis zur ersten Rentenzahlung. Wenden Sie sich noch am Montag an ihr nächsten Sozialamt und schildern Sie den Fall und bitten um einen Überbrückungskredt. Dieser ist ANDERS als ein Leistungsgewährung auf Kredit beim JC nur in Höhe von maximal 208 Euro und Zinsfrei zurückzuzahlen. Wenn Sie bspw einen rechnerischen Grundbedarf von 1000 Euro haben, also Leistung Miete KV Mehrbedarf etc. müssen Sie nur maximal 50% des geltenden Regelbedarfs der Bedarfsstufe 1 zurückzahlen oder anders maximal 208 Euro derzeit.
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