Hallo,
den Rückmeldungen von Nix, kann man sich anschließen. Es handelt sich um eine Einzelfallentscheidung. In die Diskussion über den für Sie gültigen Tarifvertrag, sollten Sie miteinbringen, dass Sie den Ausbildungsberuf aus gesundheitlichen Gründen nicht länger ausüben konnten.
Mit freundlichem Gruß