Das Übergangsgeld ist aus dem laufenden Arbeitsentgelt zu berechnen, das in dem letzten abgerechneten Entgeltabrechnungszeitraum vor Beginn der Leistung zur Rehabilitation oder einer in die Leistung zur Rehabilitation übergehenden Arbeitsunfähigkeit erzielt worden ist. Dem Beitrag von „User“ kann also zugestimmt werden.