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Experten-Antwort

Übergangsgeld

von Ulrike25.04.2016 | 10:32
1089 Ansichten
5 Antworten

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Wie erfolgt die Berechnung von Übergangsgeld für eine REHA, wenn man a) vor der REHA Krankengeld bezieht oder b) aus der Gehaltsfortzahlung in die REHA geht. Oder wird in beiden Fällen das Gehalt zu Grunde gelegt, sodass die Höhe des Übergangsgeld gleich ist? Gruss Ulrike Gruß

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Das Übergangsgeld ist aus dem laufenden Arbeitsentgelt zu berechnen, das in dem letzten abgerechneten Entgeltabrechnungszeitraum vor Beginn der Leistung zur Rehabilitation oder einer in die Leistung zur Rehabilitation übergehenden Arbeitsunfähigkeit erzielt worden ist. Dem Beitrag von „User“ kann also zugestimmt werden.

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4 Antworten

Xyzam 25.04.2016 | 11:04
Hallo, grundsätzlich wird das letzte Entgelt vor der AU/Reha zugrunde gelegt.
Useram 25.04.2016 | 12:41
Arbeitsunfähigkeit / Reha also wenn sie davor arbeitsunfähig waren, dann wird das Übergangsgeld aus dem letzten Entgelt vor der AU berechnet wenn sie mit Lohnfortzahlung in die Reha gehen, aus dem letzten Entgelt vor Rehabeginn
Ulrikeam 25.04.2016 | 12:35
Hallo, was bedeutet AU / REHA Gruss Ulrike
Ulrikeam 25.04.2016 | 15:48
Vielen Dank für die Antwort
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