Hallo Hochrath,
bei mehreren unmittelbar aufeinanderfolgenden Sozialleistung ist Bemessungsgrundlage das vor Beginn dieser Sozialleistungsfolge liegende letzte Arbeitsentgelt. In Ihrem Fall also der Verdienst vor dem Krankengeld.
Zu Ihrer weiteren Frage möchte ich an die Damen und Herren der Arbeitsagentur verweisen. Das Recht der Arbeitsförderung ist grundsätzlich schon ein Herausforderung, aber in besonderen Fällen wie zB Bezug von Anschlussarbeitslosengeld (also AloGeld nach Krankenkassenaussteuerung), sollte auf jeden Fall die Fachauskunft eines Mitarbeiters der Arbeitslosenversicherung eingeholt werden.