Hallo Hochrath,
bei mehreren unmittelbar aufeinanderfolgenden Sozialleistung ist Bemessungsgrundlage das vor Beginn dieser Sozialleistungsfolge liegende letzte Arbeitsentgelt. In Ihrem Fall also der Verdienst vor dem Krankengeld.
Zu Ihrer weiteren Frage möchte ich an die Damen und Herren der Arbeitsagentur verweisen. Das Recht der Arbeitsförderung ist grundsätzlich schon ein Herausforderung, aber in besonderen Fällen wie zB Bezug von Anschlussarbeitslosengeld (also AloGeld nach Krankenkassenaussteuerung), sollte auf jeden Fall die Fachauskunft eines Mitarbeiters der Arbeitslosenversicherung eingeholt werden.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.