Hallo usch,
Das G550, Abschnitt B, Teil II müssen Sie in jedem Fall Ihrem ehemaligen Arbeitgeber vorlegen, da dieser hier das für Sie maßgebende Tarifentgelt bescheinigen muss, aus dem ja Ihr Übergangsgeld berechnet wird, wenn Sie in den letzten 3 Jahren keine versicherungspflichtige Beschäftigung ausgeübt haben.