Hallo ema,
Sie erhalten Übergangsgeld vom Rentenversicherungsträger, wenn Sie eine medizinische Rehabilitationsmaßnahme oder eine Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben (z.B. Umschulung) vom Rententräger bezahlt bekommen. Davor kann "ganz normales" Krankengeld bezogen werden.
Auch bei der Unfallversicherung wird teilweise Übergangsgeld gezahlt - dies setzt aber voraus, dass die Reha-Maßnahme von der BG durchgeführt wird, weil ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit vorliegt. Davor oder auch während medizinischer Maßnahmen wird häufig Verletztengeld gezahlt - genaueres kann Ihnen aber nur Ihre BG sagen.