Hallo Knut,
die Seriosität Ihrer Anfrage wird nicht in Frage gestellt. Trotzdem kann ich Sie leider nur an die Abteilung für Rehabilitation Ihres zuständigen Rentenversicherungsträgers verweisen. Dort erfahren Sie die Auswirkungen des Krankengeldes bzw. die Höhe Ihres Übergangsgeldes.