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Experten-Antwort

Übergangsgeld

von Knut04.03.2015 | 18:08
1346 Ansichten
13 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin in folgender Situation: Ich konnte eine Ausbildung wegen gesundheitlicher Einschränkungen nicht fortsetzen. Es wurde eine med. Reha durchgeführt. Weiterer Krankengeldbezug. Bewilligung einer Erwerbsminderungsrente. Nun wird ab April eine Umschulung durchgeführt. Die Rentenversicherung hat alle Unterlagen für die Berechnung des Übergangsgeldes erhalten. Nun wundert mich eine Sache: über die Höhe des Übergangsgeldes bekomme ich von der Rentenversicherung keine Angaben (auch keine ungefähren). Als ich LTA beantragte teilte mir der DRV-Angestellte mir, dass bei einem Bruttogehalt von 2.500 EUR zirka 1.100 / 1.200 EUR Übergangsgeld ausgezahlt wird. Das war vor einem Jahr. Ihm lagen alle relevanten Informationen zu meinem Fall vor. Es ist wohl für alle nachvollziehbar, dass ich wenige Wochen vor Beginn der Umschulung wissen möchte, wie viel Geld ich erhalten werde. Die DRV verlangte von mir auch die Angaben der Krankenkasse zum ausgezahlten Krankengeld. Das Krankengeld war relativ niedrig, da mein Ausbildungsgehalt die Berechnungsgrundlage war. Nun frage ich Sie, welchen Einfluss das Krankengeld auf das Übergangsgeld hat. Hier sind die zeitlichen Angaben: In der Ausbildung. Beginn der AU: 10.03.2010 Ungefähr den ganzen Mai in med. Reha. Bewilligung Erwerbsminderungsrente: 01.10.2010 (Die bis zur KK-Aussteuerung zustehende Rente wurde an die KK gezahlt, da ich ja im Krankengeldbezug stand) Krankengeld bis: 09.09.2011, Aussteuerung (Es lag durchgehend bis zur Reha-Leistung eine AU vor). Beginn LTA 11. April 2015 (die EM-Rente würde normalerweise bis zum Oktober 2015 weiterlaufen. Sie liegt bei 530 EUR. In der Umschulung wird aber definitiv Übergangsgeld gezahlt) Wenn ich mich richtig erinnere, dann lag die Höhe des Krankengeldes bei ca. 550 EUR. Der Bruttolohn eines Berufseinsteigers liegt laut Tarifvertrag bei ca. 2500 EUR. Ich möchte nun gar nicht wissen, wie viel Geld ich bekommen werden (doch, das will ich wohl, aber das wird mir hier niemand beantworten können), sondern welchen Einfluss das Krankengeld (und Aussteuerung) auf das Übergangsgeld hat. Optional: Falls es sich jemand zutraut: Wie viel Geld würde mir den mindestens gezahlt? Vielen Dank

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Knut,

die Seriosität Ihrer Anfrage wird nicht in Frage gestellt. Trotzdem kann ich Sie leider nur an die Abteilung für Rehabilitation Ihres zuständigen Rentenversicherungsträgers verweisen. Dort erfahren Sie die Auswirkungen des Krankengeldes bzw. die Höhe Ihres Übergangsgeldes.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/

Allgemein/de/Inhalt/5_

Services/05_fachinformationen/downloads/

gem_rs_rentenversichtraeger_ue_geld_pdf.pdf?__blob=

publicationFile&v=6

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11 Antworten

Knutam 04.03.2015 | 18:12
Wie gesagt, es geht mir nicht um die tatsächliche Höhe, sondern eher darum, welchen Einfluss das Krankengeld hatt. Und: ich finde es unglaublich, dass Versicherte im Dunkeln tappen bzgl. der Höhe des Übergangsgeldes (erst 2,3 Wochen nach Antritt kommt der Bescheid). Jeder Mensch sollte doch wissen, wie viel er im nächsten Monat auf sein Konto bekommt.
GroKoam 05.03.2015 | 09:02
Geh arbeiten dann weisst Du auch was aufs Konto kommt.
Knutam 05.03.2015 | 09:08
Ich kenne dieses Forums bereits. Wenn Ihnen die Anfragen nicht passen, dann lassen Sie den fiktiven Benutzer "Groko" einen herablassend Kommentar schreiben und hoffen, dass der Ratsuchende das Forum schnell wieder verlässt. Die Frage nach der Berechnung (bzw. dem Bemessungszeitraum) ist aber klar gestellt und kann beantwortet werden.
Knutam 05.03.2015 | 10:03
Erhalte ich nun überhaupt keine Experten-Antwort mehr? Meine Anfrage ist schließlich seriös und in diesem Forum halte ich mich auch an die gängigen ''Forenregeln''.
Knutam 05.03.2015 | 12:50
Gibt es auch andere Stellen, die die Berechnung auf der Grundlage meiner Daten durchführen können. Ich würde -aufgrund negativer Erfahrungen- die Berechnung des Übergangsgeldes kontrollieren lassen. Mit Erstaunen habe ich übrigens Ihre Antwort gelesen. Sie können mir wirklich gar keine Antwort geben? Ich dachte, dass dieses Forum zur Beantwortung dieser Fragen dienen soll. Wo kann ich nachlesen, wie die Berechnung grundsätzlich aussieht? Scheuen Sie bitte nicht, mir genaue Verweise auf Gesetzestexte mitzuteilen. Vielen Dank
Knutam 05.03.2015 | 13:37
Wahrscheinlich sehen Sie anhand meiner IP, dass ich schon in der Vergangenheit hier Rat gesucht habe. Und nun wollen Sie mir keine Auskunft geben?
Knutam 05.03.2015 | 14:26
Der Link funktioniert nicht. Freundliche Grüße Knut
GroKoam 05.03.2015 | 16:00
Bei Dir funktioniert einiges nicht.
Oma Christinaam 05.03.2015 | 16:19
Junger Mann, der Experte hat Ihnen doch eindeutig geantwortet. Was soll dann das Theater hier, Ihre Unterstellungen an die Experten. Sehr bedauerlich, aber Sie sind nicht der Nabel der Welt und nicht jede Frage im Forum kann sofort beantwortet werden. Also, was soll dise Nörglerei ? Im Zweifelsfalle planen Sie doch ganz einfach den Geldeingang in Höhe Ihrer Erwerbsminderungsrente auf Ihrem Bankkonto ein. Oma Christina
???am 06.03.2015 | 08:26
Internet-Adresse aus dem Expertenbeitrag kopieren und in die Adresszeile (oder wie immer das Ding oben links heißt) einfügen.
Knutam 07.03.2015 | 22:13
Die DRV hat wiederholt in den vergangenen Jahren Werte falsch berechnet. Anträge wurden mit fadenscheinigen Begründungen abgelehnt usw.. Wahrscheinlich wird bei der Berechnung meines Übergangsgeldes wieder falsch gerechnet (das Wort Betrug wäre eventuell nicht unangebracht...). Was ich ausdrücken möchte: meine Skepsis hinsichtlich der DRV ist schon sehr angemessen. Ich bin mir bewusst, dass ich mich nun mit meiner Frage an (wahrscheinlich mehrheitlich) DRV-Mitarbeiter wende, aber: Welche Möglichkeiten habe ich, die Berechnung des Übergangsgeldes anzuzweifeln und eine Berechnung durch Dritte durchführen zu lassen? Sicherlich zunächst einen Widerspruch einlegen - und dann? Es ist doch mein Recht, dass ich die Leistungen bekomme, die mir zustehen und dass ich darüber informiert werde, wie ich mein Recht durchsetzen kann?!
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