Hallo Katrin Geef,
wenn Sie gegen den Übergangsgeldbescheid Widerspruch einlegen, ist es sinnvoll, konkret zu benennen, wogegen sich der Widerspruch genau richtet. Es ist von der konkreten Fallgestaltung abhängig, ob dann auch der Übergangsgeldanspruch überprüft wird. Sollte sich tatsächlich herausstellen, dass kein Anspruch auf Übergangsgeld bestanden hätte, so wird geprüft, ob der Übergangsgeldbescheid zurückgenommen werden muss.