Hallo Chispa,
bei Weihnachts- und Urlaubsgeld handelt es sich um einmalige Zahlungen des Arbeitgebers, die nicht für die Arbeit im einzelnen Entgeltabrechnungszeitraum gezahlt werden. Somit zählen Sie nicht als Arbeitsentgelt für die Einkommensanrechnung bei Bezug von Übergangsgeld.