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Experten-Antwort

Übergangsgeld

von Chispa30.11.2014 | 15:07
989 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo zusammen, ich hoffe auf Hilfe in diesem Forum und zwar geht es um den Erhalt von Übergangsgeld. Muss man hierfür einmalige Zahlungen wie Urlaubs und/oder Weihnachtsgeld melden ? Wird dadurch mein Übergangsgeld gekürzt ? Wenn ja in welcher Höhe und für lange? Ich hoffe auf eine Antwort und bedanke mich im Voraus dafür

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Chispa,

bei Weihnachts- und Urlaubsgeld handelt es sich um einmalige Zahlungen des Arbeitgebers, die nicht für die Arbeit im einzelnen Entgeltabrechnungszeitraum gezahlt werden. Somit zählen Sie nicht als Arbeitsentgelt für die Einkommensanrechnung bei Bezug von Übergangsgeld.

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2 Antworten

SozPolam 30.11.2014 | 16:11
Natürlich müssen Sie das auch melden. Für was glauben Sie, wird auf den Erhebungsbögen extra danach gefragt?! Verschweigen ist Betrug und führt zur Strafverfolgung!
Achillam 01.12.2014 | 07:35
Weihnachtsgeld wird nicht auf das Übergangsgeld angerechnet.
Deutsche Rentenversicherung
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