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Experten-Antwort

Übergangsgeld Anspruch

von Ursula Bingen09.03.2017 | 14:05
903 Ansichten
4 Antworten

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Hallo liebes Forum, ich bitte um Hilfe bei folgender Lage: Ich wurde gekündigt und habe bis zum 21.1.2017 Arbeitslosengeld I bezogen, eine medizinische Reha über die LVA habe ich am 20.02.2017 begonnen. ALG II erhalte ich wegen fehlender Bedürftigkeit nicht. Nun ist meine Frage ob ich Anspruch auf Übergangsgeld habe? Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar. viele Grüße

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Ursula Bingen,

Voraussetzung für den Übergangsgeldanspruch bei Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder sonstigen Leistungen zur Teilhabe ist unter anderem, dass unmittelbar vor dem Leistungsbeginn oder einer in die Reha-Leistung übergehenden Arbeitsunfähigkeit entweder Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen erzielt und Rentenversicherungsbeiträge im Bemessungszeitraum gezahlt wurden, oder eine Entgeltersatzleistung bezogen wurde, der rentenversicherungspflichtige Einkünfte zugrunde gelegen haben.

In Ihrem Fall ist für den Übergangsgeldanspruch daher ausschlaggebend, ob Sie vor Beginn der

medizinischen Reha Leistung arbeitsunfähig waren und welche Leistung Sie nach dem 21.1.2017 erhalten haben.

Zur konkreten Prüfung des Anspruchs sollten Sie sich direkt mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger in Verbindung setzen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Magdalenaam 09.03.2017 | 17:10
Ergänzung: Hier lesen für weitere Informationen https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/2… Mfg
Magdalenaam 09.03.2017 | 16:58
Hallo Ursula, wenn Sie die Maßnahme med. Reha über die LVA genehmigt wurde, dann wenden Sie sich an diesen Träger. Sie müssen ja schließlich von etwas leben. Mfg
der anderenam 09.03.2017 | 21:04
Wenn Sie am 19.02. keine Leistung von einem Sozialleistungsträger bezogen haben, besteht kein Anspruch auf Übergangsgeld
Deutsche Rentenversicherung
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