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Experten-Antwort

Übergangsgeld bei WIedereingliederung

von Marvin S.29.08.2017 | 10:36
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Hallo, ich habe den Fall, dass eine bekannte 2015 psychosomatisch krank geschrieben war und auf eine Reha ging, seit Oktober 2015 darf sie wieder arbeiten. Dem Arbeitgeber viel es aber bis vor 1 Monat sehr schwer ihr eine Stelle zu besorgen. Nun geht die Wiedereingliederung seit 3 Wochen los, träger ist die Deutsche Rentenversicherung. Diese hat die Aussage getroffen, dass eine 4 Wöchige Arbeitserprobung erfolgen soll, wo, jetzt kommt es, die Deutsche Rentenversicherung kein Geld und keine Versicherung übernimmt. Das heißt meine bekannte geht gerade umsonst arbeiten und musste sich selbst Versichern. Nach diesen 4 Wochen wurde gesagt das Sie dann Übergangsgeld bekommt und über die Deutsche Rentenversicherung versichert ist. Nun kam gestern ein Anruf das die Deutsche Rentenversicherung erst Übergangsgeld ab 6 Std Arbeitszeit bezahlt, was ich ehrlich gesagt sehr komisch finde. Auch das die Versicherung selbst gezahlt werden muss kommt mir komisch vor. Weiß jemand darüber mehr oder kann mir sagen ob dies alles mit rechten Dingen ab läuft ? Vielen Dank

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Marvin S.,

Anspruch auf Übergangsgeld besteht, wenn vom Rentenversicherungsträger eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben bewilligt wird. Eine Arbeitserprobung beim Arbeitgeber ist keine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben, sondern wird dem Verwaltungsverfahren zugeordnet. Die Anspruchsvoraussetzungen für ein Übergangsgeld und die damit verbundene Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen ist damit grundsätzlich nicht gegeben. In der Regel wird für diesen Zeitraum die zuvor bezogene Entgeltersatzleistung (Arbeitslosengeld) weitergezahlt. Aber auch wenn kein Leistungsanspruch mehr besteht, kann der Rentenversicherungsträger aufgrund der rechtlichen Regelungen keine finanzielle Sicherstellung in Form von Übergangsgeld geben.

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7 Antworten

???am 29.08.2017 | 11:27
An sich wird eine stufenweise Wiedereingliederung nur im Anschluss an eine Reha durch die DRV finanziert. Im Normalfall erfolgt die Finanzierung über die Krankenkasse, nach Aussteuerung über das Arbeitsamt. Da nach Ihren Angaben die Reha schon etwas her ist (2015???), handelt es sich anscheinend um eine andere "Maßnahme", die Ihrer Bekannten ermöglichen soll, langsam wieder in den Job einzusteigen. Die Bedingungen für solche Einzelfall-Regelungen werden eigentlich vorher abgesprochen. Man muss sich dann halt entscheiden, ob man sie akzeptiert. Ihre Schilderung lässt mich vermuten, dass kein anderer Träger die Wiedereingliederung mehr finanziert und die DRV unterstützt, so weit es geht. Aber da gibt es eben Grenzen.
Marvin S.am 29.08.2017 | 11:44
Zitat von ??? anzeigenausblenden
Dies Haben Sie soweit richtig verstanden ja, die Sache ist, das gesagt wurde, dass nach den 4 Wochen Übergangsgeld und Versicherung gezahlt bzw. übernommen wird und jetzt heißt es aufeinmal, dass dies erst erfolgt wenn man 6 Std. arbeitet, dass war vorher aber nicht so abgesprochen. Und ich kann mir das auch nicht vorstellen da wenn man 6 Std. arbeitet ja auch gleich wieder 7 Std 30 min arbeiten kann und die Wiedereingliederung gleich weg lassen kann.
Fortitude oneam 29.08.2017 | 12:03
Hallo Marvin S., so wie User ??? habe ich das auch so verstanden. Was ist von Oktober 2015 bis heute passiert? Wurde gearbeitet, ALG 1 bezogen, KG oder EMR bezogen? Dann sagen seit 3 Wochen geht die Wiedereingliederung über die DRV wieder los und dann sprechen Sie von einer 4 Wochen Arbeitserprobung. Ja was denn nun Wiedereingliederung ( steht im Arbeitsverhältnis beim AG) oder eine Arbeitserprobung (LTA)? Wenn Sie schon Unterstützung brauchen, dann schildern Sie bitte etwas genauer. Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.
Marvin S.am 29.08.2017 | 12:20
Zitat von Fortitude one anzeigenausblenden
Also genauer : bestehender Arbeitsvertrag bei VW 2015 Reha auf Psychosomatic absolviert Oktober 2015 gesund geschrieben mit Einschränkungen: keine Tacktgebundene Arbeit, und keine Nachtschicht. Bis 2016 hat VW keine geeignete Stelle gefunden gehabt. Mitte 2016 1. Wiedereingliederung gestartet, nach 3 Wochen von VW ohne Grund abgebrochen wurden. Erst Krankengeld und dann ALG 1 bezogen. Anfang 2017 Runder Tisch mit Protokoll bei VW das spätestens 30.06.2017 eine erneute Wiedereingliederung statt findet. wurde nicht eingehalten. am 3.08.2017 lief das ALG 1 aus, die REntenversicherung hat sich als Träger bereit erklärt und bei einem Gespräch am 4.08.2017 gesagt, dass erst eine Wöchige Arbeitserprobung statt findet und danach die Wiedereingliederung anfängt. In der Arbeitserprobnung bekommt man kein Geld und keine Versicherung aber bei Start der Wiedereingliederung schon. Hoffe jetzt ist es ein bisschen besser geschrieben tut mir leid.
Fortitude oneam 29.08.2017 | 13:25
Hallo Marvin S., Ihre Bekannte ist demnach schon länger AU also nicht mehr am arbeiten. KG und AlG 1 ausgeschöpft. Sie hat also auch momentan keine Einkünfte? Warum die Wiedereingliederung nach 3 Wochen und ohne Grund abgebrochen wurde, kann ich nicht verstehen. Es gibt immer einen Grund. Arbeitet Ihre Bekannte im Schichtbetrieb?Ich habe den Eindruck das der AG Ihre Bekannte zum einen keinen alternativ Arbeitsplatz hat bzw. möchte wahrscheinlich Ihre Bekannte los werden. Das ist mein persönlicher Eindruck nach Ihren Schilderung. Wenn eine vierwöchige Arbeitserprobung durch die DRV gemacht werden soll, dann muss ein LTA Antrag gestellt worden sein und somit wäre Ihre Bekannte versichert und würde Übergangsgeld erhalten. Sollte die DRV Ihre Bekannte nicht entgegen kommen, bleibt nur noch der Antrag auf Erwerbsminderungsrente (EMR). Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.
???am 29.08.2017 | 13:25
Gibt's für das Gespräch am 04.08. Zeugen oder eine Gesprächsnotiz/Protokoll? Die DRV fertigt bei solchen Gesprächen normalerweise schon Vermerke an. Fragen Sie doch mal danach und lassen Sie ihn sich mal zeigen. Die andere Frage ist, welche Alternativen es gibt. Ihre Bekannte kann natürlich sagen: "Ohne Geld mache ich das nicht!" Dann sitzt sie weiter zu Hause und es geht beruflich nichts weiter. Ob das besser ist?
???am 29.08.2017 | 13:34
Mal eine Verständnisfrage: Ich verstehe unter einer Arbeitserprobung die Abtestung der Eignung für einen Beruf. Sie wird in einer Einrichtung wie BFW, BFZ oder ähnliches durchgeführt. War/Ist das bei Ihrer Bekannten auch so?
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