Die Möglichkeit der Eingliederung in eine Werkstatt für Behinderte besteht und erfolgt in der Regel über die Agentur für Arbeit oder den Rentenversicherungsträger. Ein entsprechender Antrag ist zustellen. Wenden Sie sich an Ihren Rentenversicherungsträger. Das Übergangsgeld ist eine unterhaltssichernde Einkommensersatzleistung, dass unter bestimmten Voraussetzungen während einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation oder Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben vom Rentenversicherungsträger gezahlt wird. Übergangsgeld können Sie grds. für die Dauer der Leistungen zur Teilhabe erhalten, wenn die Rentenversicherung Kostenträger der Maßnahme ist und Ihr Anspruch auf Lohnfortzahlung wegen gleichartiger Vorerkrankung ganz oder teilweise verbraucht ist. Dazu müssen von Ihnen unmittelbar vor dem Beginn der Leistung zur Teilhabe oder einer vorangegangenen Arbeitsunfähigkeit Arbeitseinkünfte erzielt und Rentenversicherungsbeiträge gezahlt worden sein. Ausführliche Informationen zu diesem Thema erhalten Sie auf unserer Homepage www.deutsche-rentenversicherung.de, sowie auch telefonisch bei Ihren zuständigen Sachbearbeitern.