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Experten-Antwort

Übergangsgeld

von sanne18.02.2013 | 11:56
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5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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was ist eigentlich übergangsgeld? wann wird es bezahlt?

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die Möglichkeit der Eingliederung in eine Werkstatt für Behinderte besteht und erfolgt in der Regel über die Agentur für Arbeit oder den Rentenversicherungsträger. Ein entsprechender Antrag ist zustellen. Wenden Sie sich an Ihren Rentenversicherungsträger. Das Übergangsgeld ist eine unterhaltssichernde Einkommensersatzleistung, dass unter bestimmten Voraussetzungen während einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation oder Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben vom Rentenversicherungsträger gezahlt wird. Übergangsgeld können Sie grds. für die Dauer der Leistungen zur Teilhabe erhalten, wenn die Rentenversicherung Kostenträger der Maßnahme ist und Ihr Anspruch auf Lohnfortzahlung wegen gleichartiger Vorerkrankung ganz oder teilweise verbraucht ist. Dazu müssen von Ihnen unmittelbar vor dem Beginn der Leistung zur Teilhabe oder einer vorangegangenen Arbeitsunfähigkeit Arbeitseinkünfte erzielt und Rentenversicherungsbeiträge gezahlt worden sein. Ausführliche Informationen zu diesem Thema erhalten Sie auf unserer Homepage www.deutsche-rentenversicherung.de, sowie auch telefonisch bei Ihren zuständigen Sachbearbeitern.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Das Übergangsgeld ist eine unterhaltssichernde Einkommensersatzleistung, dass unter bestimmten Voraussetzungen während einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation oder Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben vom Rentenversicherungsträger gezahlt wird. Übergangsgeld können Sie grundsätzlich für die Dauer der Leistungen zur Teilhabe erhalten, wenn die Rentenversicherung Kostenträger der Maßnahme ist und Ihr Anspruch auf Lohnfortzahlung wegen gleichartiger Vorerkrankung ganz oder teilweise verbraucht ist. Dazu müssen von Ihnen unmittelbar vor dem Beginn einer medizinischen Maßnahme oder einer vorangegangenen Arbeitsunfähigkeit Arbeitseinkünfte erzielt und Rentenversicherungsbeiträge gezahlt worden sein. Ausführliche Informationen zu diesem Thema erhalten Sie auf unserer Homepage www.deutsche-rentenversicherung.de, sowie auch telefonisch bei Ihren zuständigen Sachbearbeitern.

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3 Antworten

Sachbearbeiter DRV Bereich Rehaam 18.02.2013 | 12:15
Übergangsgeld ist eine Entgeltersatzleistung (ähnlich wie Krankengeld) und wird i.d.R. bei Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder bei bestimmten Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gezahlt. Für individueller Auskünfte müssten Sie schon genauer werden.
Unverständlicham 18.02.2013 | 13:18
Also so eine Frage ist ja wohl eine Frechheit. Oder wollen Sie hier Leute verar... oder denen die Zeit stehlen ?? Wenn ich das Wort Übergangsgeld bei google eingebe bekomme ich 244.000 ! Links. Und ganz oben steht der zur Deutschen Rentenversicherung wo das Thema Übergangsgeld bis ins keinste Detail erklärt wird.
Sachbearbeiter DRV Bereich Rehaam 19.02.2013 | 12:15
@Experte: 1. Was hat die Eingliederung in eine Werkstatt für behinderte Menschen mit der Fragestellung zu tun? 2. Unmittelbarkeit muss bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nicht gegeben sein, die Voraussetzung der Unmittelbarkeit des § 20 Satz 1 Nr. 3 SGB VI muss lediglich bei medizinischen Leistungen erfüllt sein.
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