Hallo Kurt,
sofern Sie seit dem Ende der Krankengeldzahlung (mit Beitrag zur gRV)bis zum Beginn der medizinischen Rehabilitation weiterhin arbeitsunfähig waren/sind, besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Übergangsgeld ab dem Beginn der Rehabilitation.
Ihrem Reha-Bewilligungsbescheid liegt der Vordruck "G510 - Wichtige Informationen zum Übergangsgeld" bei, den Sie bitte ausgefüllt bei der DRV einreichen. Sofern Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an unsere Auskunfts- und Beratungsstelle.
(Ergänzender Hinweis: Eventuell besteht für die Zeit nach der "Aussteuerung" bis zum Beginn der Reha ein Anspruch auf Arbeitslosengeld - bitte informieren Sie sich bei der Agentur für Arbeit)