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Experten-Antwort

Übergangsgeld

von Kurt31.03.2012 | 07:33
1436 Ansichten
1 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag ! Mein Krankengeld ist aufgebraucht. Die Reha bewilligt. Von der letzten Krankengeldzahlung bis zum Rehabeginn ist eine Lücke von 16 Tagen. Bekomme ich für diese 16 Tage auch Übergangsgeld ? Was muß ich dafür tun, Formulare der DRV ausfüllen ? Welche ? Danke ! Kurt

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Kurt,

sofern Sie seit dem Ende der Krankengeldzahlung (mit Beitrag zur gRV)bis zum Beginn der medizinischen Rehabilitation weiterhin arbeitsunfähig waren/sind, besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Übergangsgeld ab dem Beginn der Rehabilitation.

Ihrem Reha-Bewilligungsbescheid liegt der Vordruck "G510 - Wichtige Informationen zum Übergangsgeld" bei, den Sie bitte ausgefüllt bei der DRV einreichen. Sofern Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an unsere Auskunfts- und Beratungsstelle.

(Ergänzender Hinweis: Eventuell besteht für die Zeit nach der "Aussteuerung" bis zum Beginn der Reha ein Anspruch auf Arbeitslosengeld - bitte informieren Sie sich bei der Agentur für Arbeit)

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

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