Da diese konkrete Frage nicht ohne Akteneinsicht zu prüfen ist, bitten wir Sie sich an Ihren zuständigen Sachbearbeiter der Deutschen Rentenversicherung zu wenden.
Ggf. können Sie sich bezüglich Ihrer weiterer Zahlungen mit Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit bzw. Krankenkasse in Verbindung setzen.