Hallo jasna,
ich muss Sie leider darauf hinweisen, dass wir als Experten der Rentenversicherungsträger Rechtsrat nur im Rahmen unserer Zuständigkeit erteilen können. Unsere Zuständigkeit beschränkt sich dabei auf Fragen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit Leistungen der Rentenversicherung stehen.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Ihre Frage zu einer Verlängerung des Übergangsgeldanspruches nach § 97 des Dritten Buches des Sozialgesetzbuches (Recht der Arbeitslosenversicherung) von mir nicht beantwortet werden kann.
Ich empfehle Ihnen sich direkt mit Ihrem Träger der Arbeitslosenversicherung in Verbindung zu setzen.