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übergangsgeld gem.§ 97 ff sgb III

von jasna29.04.2010 | 13:41
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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hallo, wer kann mir informationen geben, ob eine verlängerung des überganggeldes möglich ist?mir wurde eine berufliche rehabilitation von juli2009 bis juni 2010 wegen psy.vorerkrankung(schwere depressionen,panikattacken,angstzustände) bewilligt.vor eine woche wurden bei mir 3 große myome festgestellt.op steht mir noch bevor.die rehaberaterin von der AA hat mich ab juni 2010 an die zuständige arbeitsvermittlerin verwiesen!obwohl es mir gesundheitlich schlechter geht als vor einem jahr.gibt es eine möglichkeit das übergangsgeld zu verlängern? alg I habe ich bereits 2008-2009 ausgeschöpft.bitte um hilfe und erfahrungsaustausch ps.aus gesundheitlichen gründen kann ich als krankenschwester nicht mehr arbeiten(ärztl.gutachten liegen AA+DRV vor)

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo jasna,

ich muss Sie leider darauf hinweisen, dass wir als Experten der Rentenversicherungsträger Rechtsrat nur im Rahmen unserer Zuständigkeit erteilen können. Unsere Zuständigkeit beschränkt sich dabei auf Fragen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit Leistungen der Rentenversicherung stehen.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Ihre Frage zu einer Verlängerung des Übergangsgeldanspruches nach § 97 des Dritten Buches des Sozialgesetzbuches (Recht der Arbeitslosenversicherung) von mir nicht beantwortet werden kann.

Ich empfehle Ihnen sich direkt mit Ihrem Träger der Arbeitslosenversicherung in Verbindung zu setzen.

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