Hallo Verita,
es ist ganz im Sinn des Kostenträgers Ihrer Integrationsmaßnahme, dass Sie sich schon heute um Ihre berufliche Zukunft nach Abschluss dieser Reha-Leistung Gedanken machen.
Wie im Beitrag von "Nix" dargestellt, sind Nebeneinkünfte auf das Übergangsgeld anzurechnen. Auch darf der Erfolg der Integrationsmaßnahme durch eine Nebentätigkeit nicht gefährdet werden. Während der Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben ist die Aufname einer selbstständigen Tätigkeit somit nicht zu empfehlen.
Eine Unterstützung zur Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit kann frühestens im Anschluss an die Integrationsmaßnahme erfolgen. Hier sieht der Gesetzgeber die Möglichkeiten der Gewährung eines Überbrückungsgeldes oder eines Existenzgründungszuschusses vor. Beide Hilfen können jeweils nur gewährt werden wenn zu erwarten ist, dass die selbstständige Tätigkeit voraussichtlich auf Dauer eine ausreichende Lebensgrundlage bieten wird. Bitte setzen Sie sich schon jetzt mit Ihrem Rehaberater in Verbindung. Er kennt Ihren Fall und kann Sie entsprechend beraten.
Für Ihre berufliche Zukunft wünschen wir Ihnen alles Gute!