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Experten-Antwort

Übergangsgeld nach voller EM-Rente

von Nocturnal23.07.2017 | 08:59
751 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, ich bin momentan in einer befristeten vollen EM-Rente. Davor war der Verlauf der Leistungen wie folgt: Gehalt -> Krankengeld -> ALG1 -> Krankengeld -> ALG1 -> und jetzt volle EM-Rente. Mein Ziel ist eine Unschulung über die DRV (ich bin zu jung als dass ich jetzt ewig Rentner sein wollen würde, kann aber auch nicht mehr im gelernten Beruf arbeiten). Was wäre die Berechnungsgrundlage des Übergangsgeldes? Wäre es mindestens die selbe Höhe wie die EM-Rente? In welchen Paragraphen kann ich dies nachlesen? Mit freundlichen Grüßen

Antworten vom Expertenteam

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3
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Morgen,

ein Übergangsgeld in Höhe der Rente ist im Gesetz nicht vorgesehen.

Die Höhe des Übergangsgeldes bei einer Umschulung bemisst sich ab einem Leistungsbeginn 2018 nach einem fiktiven Arbeitsentgelt aus Qualifikationsgruppen. Die Qualifikationsgruppenzugehörigkeit ergibt sich aus der höchsten nachgewiesenen Qualifikation.

Das BTHG, welches 2018 in Kraft tritt, hat dies im § 68 SGB IX verankert.

Zusätzlich wird bei durchgehender Arbeitsunfähigkeit Ihr Arbeitsentgelt zugrunde gelegt, sofern die letzte versicherungspflichtige Beschäftigung bei Beginn der Leistung noch keine 3 Jahre zurück liegt.

Freundliche Grüße

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo,

1.)

bei dem Thema Übergangsgeld nach voller EM-Rente gehe ich davon aus, dass Sie nach Ablauf der Zeitrente keine weitere volle EM-Rente mehr erhalten. Es findet keine Anhebung des Übergangsgeldes auf eine evtl. höhere Rente statt!!

2.)

Beispiel für eine Berechnung des Übergangsgeldes ab Leistungsbeginn 2018

Bezugsgröße 2018 noch nicht bekannt, daher beispielhaft: 35.700,00 Euro jährlich (West) Qualifikationsgruppe 3 (abgeschlossene Ausbildung) – Vierhundertfünfzigstel der jährlichen Bezugsgröße

Lösung:

35.700,00 Euro : 450 = 79,33 Euro fiktives tägliches Arbeitsentgelt

79,33 Euro x 65 Prozent = 51,56 Euro tägliche Berechnungsgrundlage

51,56 X 68% (oder 75 % sofern zB. ein kindergeldberechtigtes Kind vorhanden ist)

= 30,94 Euro tgl.

Expertenantwort · 3Deutsche Rentenversicherung

Hallo,

1.)

bei dem Thema Übergangsgeld nach voller EM-Rente gehe ich davon aus, dass Sie nach Ablauf der Zeitrente keine weitere volle EM-Rente mehr erhalten. Es findet keine Anhebung des Übergangsgeldes auf eine evtl. höhere Rente statt!!

2.)

Beispiel für eine Berechnung des Übergangsgeldes ab Leistungsbeginn 2018

Bezugsgröße 2018 noch nicht bekannt, daher beispielhaft: 35.700,00 Euro jährlich (West) Qualifikationsgruppe 3 (abgeschlossene Ausbildung) – Vierhundertfünfzigstel der jährlichen Bezugsgröße

Lösung:

35.700,00 Euro : 450 = 79,33 Euro fiktives tägliches Arbeitsentgelt

79,33 Euro x 65 Prozent = 51,56 Euro tägliche Berechnungsgrundlage

51,56 X 68% (oder 75 % sofern zB. ein kindergeldberechtigtes Kind vorhanden ist)

= 30,94 Euro tgl.

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6 Antworten

Nocturnalam 24.07.2017 | 11:40
Als Chemikant wäre ich dann in der Qualifikationsstufe 3. Von wie viel kann ich dann ausgehen? Wenn es weniger als die volle EM-Rente ist kann ich das Ganze vergessen und bin dann aus rein wirtschaftlicher Sicht schon fast gezwungen krank zu bleiben.
=//=am 24.07.2017 | 12:09
Nein, das wären Sie nicht. Denn selbst wenn das ÜG niedriger wäre als die Rente, würde diese ja weitergezahlt. Nur wäre das ÜG auf die Rente anzurechnen und die Differenz wird ausgezahlt. Stellen Sie doch zunächst den Antrag auf LTA. Dann werden Sie sehen, ob Ihnen eine solche überhaupt bewilligt wird. Bevor Sie sich bzgl. des ÜG verrückt machen. :-) Ich habe allerdings noch nicht viel Fälle erlebt, bei denen volle EM-Rentner eine Umschulung bewilligt bekommen haben.
Nocturnalam 24.07.2017 | 12:12
Danke für die Antwort. Also hätte ich mindestens immer die Höhe der EM-Rente zur Verfügung. Da meine volle EM-Rente BEFRISTET ist hoffe ich durchaus Chancen zu haben wieder ein normales Leben zu führen. So wie es sein soll.
Nocturnalam 24.07.2017 | 11:57
Wäre dies, für 2017, korrekt? Guten Tag, als Chemikant wäre ich in der Qualifikationsstufe 3/West. Wird dieses dann momentan so berechnet: 37103/450*30=2473,5 (Brutto) -> 1656,91 (Netto) Und davon 68% sind das Übergangsgeld (1126.69€) Oder wie hoch wäre der Betrag (unverbindlich) momentan?
Nocturnalam 24.07.2017 | 13:29
Klasse... Damit kann ich das Ganze vergessen. Damit kann ich nicht mal annähernd meine Kosten decken... Was verleitet sie zu der Annahme dass ich keine volle EM-Rente mehr erhalten werde?
Fortitude oneam 24.07.2017 | 15:07
Hallo Nocturnal, Ihr sehnlichster Wunsch ist eine Umschulung zu machen da Sie wie Sie schreiben noch recht jung sind und dennoch haben Sie sich für die volle EMR entschieden. Bevor eine volle EMR vom sozialmedizinischen Dienst der DRV genehmigt wird, erfolgt eine sorgfältige Prüfung auf eine medizinische Reha und/oder LTA . Beides traf bei Ihnen nicht zu. Natürlich müssen Sie finanziell über die Runden kommen, aber was wollen Sie wirklich? Wären Sie die Sache richtig angegangen, dann hätte die LTA bestimmt geklappt. Vielleicht funktioniert es mit einem weiteren Versuch. Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit.
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