Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Übergangsgeld/ Tarif

von Bianca28.11.2016 | 10:25
909 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Ich absolviere z.Zt. eine Umschulung im Rahmen einer LTA. Bei der Berechnung des Übergangsgeldes wird der fiktive Tariflohn (Pflegedienstleiterin) meines Bezugsberufes herangezogen. Im Vorschussbescheid der Rentenversicherung wurde ich jedoch in die tarifliche Entgeltgruppe einer Hilfskraft anstatt einer Pfelegedienstleiterin eingestuft. Das macht eine Differenz von mehr als 1000 Euro brutto aus. Nach meinem Anruf bei der Sachbearbeiterin sicherte man mir eine Korrektur und die richtige Eingruppierung ein. Jedoch bekam ich kurz darauf von der RV Post, in der man mir mitteilte, dass man meinen alten Arbeitgeber angeschrieben habe, um das Übergangsgeld neu berechnen zu können. Dieser Arbeitgeber beschäftigte mich jedoch nicht in meinem Bezugsberuf, was ich der Sachbearbeiterin auch mitteilte. Die RV bleibt jedoch bei ihrem Vorhaben/ Bearbeitungsweg. Für mich ist es jetzt vollkommen unklar, weshalb seitens der RV so vorgegangen wird. Die Tariftabellen sind im Pflegebereich eindeutig und mein Antrag könnte längst bearbeitet sein.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Bianca,

bei beruflichen Rehabilitationsleistungen wird das Übergangsgeld aus dem letzten Arbeitsentgelt (das innerhalb eines Drei - Jahreszeitraumes erzielt wurde) berechnet und mit einem Übergangsgeld verglichen, dass aus einem tariflichen Entgelt berechnet wurde. Das höhere Übergangsgeld ist für die abschließende Übergangsgeldberechnung ausschlaggebend.

Bei der Ermittlung des tariflichen Arbeitsentgeltes muss die Sachbearbeitung des Rentenversicherungsträgers entscheiden, welche Beschäftigung für Sie ohne Ihre gesundheitlichen Einschränkungen, nach Ihren beruflichen Fähigkeiten und Ihren bisherigen beruflichen Tätigkeiten in Betracht käme. Die Entscheidung wird nach Prüfung aller Unterlagen getroffen. Sollten Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sein, haben Sie die Möglichkeit Widerspruch gegen den Übergangsgeldbescheid einzulegen. Die Sachbearbeitung wird den Sachverhalt dann erneut überprüfen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

RentenCheckeram 28.11.2016 | 11:46
Hallo Bianca, Sie müssen das so sehen: Die DRV prüft bei Ihrem alten Arbeitgeber in welcher Stellung Sie dort angestellt waren, unabhängig davon, welche Qualifikation Sie haben. Wenn ihr letzter Arbeitgeber der DRV nun mitteilt, dass Sie dort nicht als Pflegedienstleiterin beschäftigt waren, zahlt die DRV auch nur Übergangsgeld für den Beruf, den Sie zuletzt ausgeübt haben. Stellen Sie sich einmal vor, eine Person hat ein abgeschlossenes Studium zum Oberarzt, hat aber in seiner letzten Tätigkeit nur als Pflegekraft gearbeitet, dann kann dieser Person ja auch kein Übergangsgeld in Höhe seines Lohnes als Oberarzt gezahlt werden. Sollten Sie tatsächlich bei Ihrem letzten Arbeitgeber als Pflegedienstleiterin beschäftigt gewesen sein, treten Sie bitte nochmal an die DRV heran und legen ggf. vorhandene Unterlagen (z.B. Arbeitsvertrag) vor und setzten Sie sich ggf. mit Ihrem alten Arbeitgeber in Verbindung und klären ab, wieso dieser der DRV einen falschen Beruf mitgeteilt hat. MfG RentenChecker
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026