Hallo Tina,
die Agentur für Arbeit hat selbstverständlich auch Beratungspflichten einzuhalten. Hierzu gehört auch, dass Ihnen genauestens erklärt werden muss, wie die Finanzierung während der von dort vorgeschlagenen Maßnahme laufen soll.
Bitte lassen Sie sich dort umfassend beraten und genau ausrechnen, wie Sie in dieser Zeit finanziell gestellt werden und vor allem, lassen Sie sich dies auch schriftlich verbindlich geben.