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Experten-Antwort

Übergangsgeld und kein bez. von ALG 2

von Tina07.07.2017 | 11:44
471 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich habe gesehen, dass Sie hier Fragen zum Übergangsgeld beantworten können. Ich steige da nicht so wirklich durch... Mein Fall liegt so: Ich bin seit August 2016 im ALG 1 Bezug. Davor habe ich einige Jahre versichungspflichtig gearbeitet. Aus gesundheitlichen GRünden kann ich meinen bisherigen Beruf nicht mehr ausüben und wollte gerne eine Maßnahme zur Klärung der beruflichen Situation machen. Diese habe ich nun endlich angeboten bekommen. Dort hat man aber erst Mitte September einen Platz für mich. Das heißt das mein ALG 1 bis dahin ausgelaufen ist und ich ALG 2 beantragen müsste. Dieses würde ich aber nicht bekommen, da mein Partner mit dem ich zusammen lebe etwas mehr verdienen würde. Hätte ich trotzem Anspruch zum Beginn der Maßnahme Übergangsgeld zu erhalten? So dass wir nur 1,5 Monate überbrücken müssten? Oder habe ich dann gar keine Chance mehr? Danke schonmal und viele Grüße Tina

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Tina,

die Agentur für Arbeit hat selbstverständlich auch Beratungspflichten einzuhalten. Hierzu gehört auch, dass Ihnen genauestens erklärt werden muss, wie die Finanzierung während der von dort vorgeschlagenen Maßnahme laufen soll.

Bitte lassen Sie sich dort umfassend beraten und genau ausrechnen, wie Sie in dieser Zeit finanziell gestellt werden und vor allem, lassen Sie sich dies auch schriftlich verbindlich geben.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Fortitude oneam 07.07.2017 | 12:09
Hallo Tina, aufgrund fehlender Angaben ist es schwierig Ihnen die passende Antwort zu geben. Sie können in Ihrem Betuf nicht mehr arbeiten. Sollten Sie vor dem 02.01.1961 Geboren sein, dann würde Ihnen schon mal eine teilweise EMR zustehen. Sie haben eine Maßnahme angeboten bekommen, von wem? AfA, DRV? Sicherlich haben Sie einen Ansprechpartner der die Maßnahme genehmigt hat. Ich bin mir sicher das man Ihnen dort weiterhelfen wird. Und liebe Tina, Sie haben garantiert eine Chance. Ich bin mir leider auch nicht sicher, ob Sie die 1,5 Monaten finanziell selbst überbrücken müssen. Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit.
Tinaam 07.07.2017 | 12:22
Hallo, entschuldigung. Ich bin jetzt 34 Jahre alt und die Maßnahme habe ich von der AfA, genauer der dortigen Reha-Abteilung angeboten bekommen. Bei meiner Ansprechpartnerin dort, bekomme ich leider keine konkreten Aussagen. Was das finanzielle betrifft hält sie sich immer sehr schwammig. Das überrbücken wäre nicht so das Problem. Ich könnte nur die Maßnahme nicht machen, wenn ich mich dabei die ganze Zeit selbst finazieren müsste. Grüße
Deutsche Rentenversicherung
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