Hallo,
Ich bekomme ab 01.03.2017 Rente wegen voller Erwerbsminderung.
Seit 01.11.2016 bin ich in einer WfbM 3 Monate Eingangsverfahren und dann 24 Monate Berufsbildungsbereich.
Habe ich in der Zeit Anspruch auf Übergangsgeld von der DRV ?
Rehabilitationsträger ist die Bundesagentur für Arbeit. (Teilhabe am Arbeitsleben)
Ich bekomme für die ersten 12 Monate 67 Euro Ausbildungsgeld und dann 15 Monate 80 Euro Ausbildungsgeld.