Bei der Übergangsgeld - Vergleichsberechnung aus dem tariflichen Arbeitsentgelt ist die Beschäftigung maßgebend, die ohne die Behinderung ausgeübt wurde. Wenn Sie die Qualifizierung Gerüstbau - Kolonnenführer haben und diese berufliche Tätigkeit wegen den gesundheitlichen Einschränkungen aufgegeben haben, ist das tarifliche Arbeitsentgelt danach zu bestimmen. Haben Sie vor Eintritt der gesundheitlichen Einschränkungen jedoch als Gerüstbauer gearbeitet, ist für die Bestimmung des tariflichen Entgeltes der Gerüstbauer maßgebend.