Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Nickie,
wir schließen uns den Ausführungen von Fortitude one an.
Welchen Vordruck (Formularnummer) haben Sie denn erhalten?
1. Den Fragebogen (hier wohl der Bundesknappschaft) sollte Sie entsprechend der Fragestellung wahrheitsgemäß beantworten.
2. Eine Entscheidung über die Weitergewährung der Rente wegen Erwerbsminderung erfolgt beim Rentenversicherungsträger aufgrund der vorliegenden medizinischen Unterlagen (Befundberichte, Begutachtung etc.).
Weil das Ergebnis des Terminschlüssels 6500 / 027 seid einem Jahr nicht mehr beim Rentenversicherungsträger von Nickie abgesandt werden soll. Wie komme ich darauf? Raten Sie doch mal!der Nachprüfungsbogen (bei bereits Erwerbsgeminderten auf Dauer) sollte eigentlich seit einem Jahr nicht mehr rausgesandt werden.Davon habe ich noch nie etwas gehört. Wie kommen Sie darauf?
Schorsch! Aber doch etwas anderes wie ein Zeitrente....was ich Ihnen wohl kaum erklären muss...ich stehe nicht mehr in der Beweislast.....die DRV steht in der Beweislast! MfG MaxNickie bekommt aber schon ene unbefristete Rente....so wie ich eben auch.....und trotzdem wird diese sozusagen sproadisch von der DRV überprüft.....!"Unbefristet" heißt "auf unbestimmte Dauer" bzw. "bis auf Weiteres", aber nicht, "unendlich". Daher sind Überprüfungen von sogenannten "Dauerrenten" etwas völlig Normales. MfG
Oh Schorsch ..... Frage haben Sie Belege darüber wielen Ihr unbefristete Rente entzogen wurde? Es ist ein gewaltiger Unterschied ob man eine unbefristete Rente oder eben eine befristete Rente bekommt-----ansonsten würde es ja keine unbefristeten Renten geben! Klar sicher kann niemand sein .....aber das ist ja wie Sie schreiben durch den Rentenbescheid bekann! MfG Max...ich stehe nicht mehr in der Beweislast.....die DRV steht in der Beweislast!Das ist ein großer Irrtum. Der wesentliche Unterschied zwischen befristeter EM-Rente und "unbefristeter" EM-Rente besteht darin, dass Bezieher einer "unbefristeten" EM-Rente keine Fortzahlungsanträge stellen müssen. Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass auch "unbefristete" EM-Renten von Zeit zu Zeit oder aus aktuellen Anlässen überprüft werden dürfen. (Ein Blick in Ihren Rentenbescheid wäre sinnvoll....) Und wenn die dadurch gewonnenen Erkenntnisse Anlass zu weiteren Prüfungen und vielleicht sogar zur Einleitung eines Rentenentziehungsverfahrens geben, läge die Beweislast tatsächlich bei der DRV. MfG
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.