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Experten-Antwort

Überprüfung des fortbestandes der Erwerbsminderung

von NICKIE07.09.2017 | 23:25
3491 Ansichten
36 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Forum, ich habe heute einen Fragebogen wegen der Überprüfung des Fortbestandes der Erwerbsminderung erhalten. Dort wird u.a. gefragt, ob ich in meinem eigenen Haushalt tätig bin. Was ist mit dieser Frage gemeint, was heißt hier "tätig sein"? Soweit es mir gesundheitlich möglich ist, versorge ich meinen Haushalt - Absaugen, Wäsche waschen, Betten beziehen, Kochen etc. Ich bekomme dafür logischerweise kein Geld! Was kreuze ich nun an, ja oder nein? Bin dankbar für Antworten

2 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 08.09.2017 | 09:12

Hallo Nickie,

wir schließen uns den Ausführungen von Fortitude one an.

Welchen Vordruck (Formularnummer) haben Sie denn erhalten?

Experten-Antwortam 13.09.2017 | 13:43

1. Den Fragebogen (hier wohl der Bundesknappschaft) sollte Sie entsprechend der Fragestellung wahrheitsgemäß beantworten.

2. Eine Entscheidung über die Weitergewährung der Rente wegen Erwerbsminderung erfolgt beim Rentenversicherungsträger aufgrund der vorliegenden medizinischen Unterlagen (Befundberichte, Begutachtung etc.).

34 Antworten

Fortitude oneam 08.09.2017 | 07:12
Hallo Nickie, was meinen Sie mit "einen Fragebogen"? Es kann sich hier nur eindeutig um den Weitergewährungsantrag R0120 für die EMR handeln. Und diese Frage wird in diesem Antrag nicht gestellt. Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.
Fastrentneram 09.09.2017 | 12:17
Da der Fragebogen weder dem Experten, noch jemand anderem in diesem Rentenforum bekannt zu sein scheint, wäre es sinnvoll sich diesbezüglich an den Absender zu wenden.
NICKIEam 09.09.2017 | 11:52
Hallo Experte, in meinem Erwerbsminderungsbescheid steht, dass die Rentenversicherung gesetzlich verpflichtet ist, den Fortbestand der EM zu überprüfen. Daraufhin erhielt ich heute per Bescheid diesen Fragebogen. Es handelt sich NICHT um ein Formular mit irgendeiner Nummer. Ich gehe davon aus, dass Ihnen das Prozedere bekannt ist und wäre daher nun dankbar, wenn ich eine Antwort auf meine Frage bekomme, wie die Frage im Fragebogen, ob ich in meinem Haushalt tätig bin, zu verstehen ist.
Maxam 09.09.2017 | 15:09
Hallo Nickie! Ist der Fragebogen von der DRV Berlin? Nennt er sich......Nachprüfung der weiteren Rentenberechnug? LG Max
Maxam 09.09.2017 | 15:10
Rentenberechtiung ....war gemeint....
memyselfam 10.09.2017 | 10:32
genau an dieses formular hab ich auch gedacht. es hat KEINE nummer. allerdings finde ich die entsprechende frage nicht. wo steht die?
NICKIEam 10.09.2017 | 20:03
Hallo Max, vielen Dank für Ihre Rückfrage. Nein, das Schreiben kam nicht von der DRV Berlin, sondern von der Knappschaft. Ja, es geht um die Nachprüfung der weiteren Rentenberechtigung. Ich gehe aber davon aus, dass das Prozedere überall dasselbe ist, da die Rentenversicherungsträger sich ja gegenseitig austauschen und das Prozedere sicher vereinheitlichen. Hallo memyself, danke für die Bestätigung. Es handelte sich um die letzte Frage in diesem namen- und nummernlosen Formular. Hallo Fastrentner, angesichts meiner Erfahrungen mit Sozialbehörden in den letzten 5 Jahren können Sie sicher verstehen, dass ich mich nicht an den Absender wenden werde - nach meinen bisherigen Erfahrungen gehe ich davon aus, dass ich von dort KEINE hilfreiche Antwort bekommen werde. Da ich ja selbst in diesem Forum keine hilfreiche Antwort bekomme, ist mir nun klar, dass DIESE FRAGE der Verunsicherung dienen soll und als Fangfrage zu verstehen ist. Natürlich bin ich nicht im Sinne einer "arbeitnehmerähnlichen Arbeit" in meinem Haushalt beschäftigt!! WAS SOLL DIESE FRAGE???!!! Letzter Versuch mit der Bitte um sachgerechte Antwort. MfG, NICKIE
memyselfam 10.09.2017 | 23:13
verwundert hat mich hier auch, dass der experte nichts von nummernlosen formularen wusste
Fastrentneram 11.09.2017 | 05:46
Zitat von NICKIE anzeigen
Sie unterstellen eine Fangfrage und suchen hier in einem Rentenforum eine Bestätigung Ihrer Unterstellung durch Experten? Mit Verlaub! Das ist mehr als naiv! Sie sollten diese Frage wahrheitsgemäß beantworten oder aber offen lassen und dazu schreiben, dass Sie den Sinn der Frage nicht erkennen können. Das Risiko der entsprechenden Reaktion der KBS tragen Sie! Viel Glück!
Ernieam 11.09.2017 | 07:43
NICKI deckt die großen Weltverschwörungen auf...
Maxam 11.09.2017 | 09:00
Halllo Nickie! Sie erhalten also eine unbefriste Erwerbsminderungsrent?! Ich kann nur von mir selber ausgehen.....ich habe über 14 Jahren....alle 2 Jahre einen Fragebogen erhalten....in dem ich im speziellen dazu befragt wurde ob ich einen Arbeit aufgenommen habe.....es waren 5-6 Fragen.....nur am Rande wurde ich zu meiner Krankheit befragt....also ob ich in den letzten 2 Jahren beim Arzt war......warum und wiso ob ich im Krankenhuas war.....ob es mir besser geht.....Job habe ich nie aufgenommen obwohl ein Minijob ja erlaubt ist...also Nein......und zu Krankheit....eben keine Veränderung und noch ein Bericht vom Arzt hinzugefügt...und abgeschickt....nach ein paar Tagen kam dann immer ein Schreiben das die Rente weiterbezahlt wird und eine erneute Nachprüfung vorbehalten sei ....es geht vermutlich rein um eine Arbeitsaufnahme in diesem Fragebogen.....ob diese eben gemeldet wird und ob eben gegebenfalls die Möglichkeit besteht die Rente zu entziehen so meine Meinung dazu! Ich hoffe ich konnte etwas weiterhelfen....vielleicht kann Ihnen auch ein Sozialverband noch weiterhelfen! Alles Gute Max
Schorscham 11.09.2017 | 12:09
Zitat von NICKIE anzeigen
Nö, solche miesen Touren gibt es bei deutschen Behörden nicht. Diese Frage ist durchaus ernst gemeint, weil die (wahrheitsgemäße) Antwort unter Umständen Rückschlüsse auf die Erwerbsfähigkeit geben könnte. Wer beispielsweise wegen einer Querschnittslähmung in Kombination mit Blindheit und Taubheit eine Rente wegen voller Erwerbsminderung bezieht, aber offenbar dazu in der Lage ist, seinen Haushalt ohne Unterstützung zu versorgen, darf sich über eine erneute Überprüfung seiner Rentenberechtigung nicht zu wundern. (Nur mal so als Beispiel. Weniger spektakuläre Fälle sind natürlich auch denkbar...) MfG
Konrad-Bertha-Siegfriedam 11.09.2017 | 12:48
Hallo Nickie, der Nachprüfungsbogen (bei bereits Erwerbsgeminderten auf Dauer) sollte eigentlich seit einem Jahr nicht mehr rausgesandt werden. Ist wohl über das Programm falsch gelaufen. Wenn Sie bei der Telefondurchwahl anrufen, die bei Ihnen auf dem Rentenbescheid drauf steht, wird man Ihnen das bestätigen. Sie müssen daher diesen Bogen nicht ausfüllen, geschweige denn zurücksenden.
=//=am 11.09.2017 | 13:02
Ob dieser Fragebogen überhaupt noch aktuell ist, kann ich nicht beurteilen. Schreiben Sie es genauso als Antwort: "Soweit es mir gesundheitlich möglich ist, versorge ich meinen Haushalt - Absaugen, Wäsche waschen, Betten beziehen, Kochen etc." Das reicht doch völlig aus und wird nicht missverstanden werden.
Konrad-Bertha-Siegfriedam 11.09.2017 | 14:05
der Nachprüfungsbogen (bei bereits Erwerbsgeminderten auf Dauer) sollte eigentlich seit einem Jahr nicht mehr rausgesandt werden.
Davon habe ich noch nie etwas gehört. Wie kommen Sie darauf?
Weil das Ergebnis des Terminschlüssels 6500 / 027 seid einem Jahr nicht mehr beim Rentenversicherungsträger von Nickie abgesandt werden soll. Wie komme ich darauf? Raten Sie doch mal!
Fortitude oneam 11.09.2017 | 13:25
Hallo, es kommt doch entscheident darauf an, welche Erkrankungen zu einer vollen EMR geführt hat. Zitat: Atemnot bei alltäglichen Tätigkeiten im Haushalt Betten machen, Teppiche ausklopfen, Wäschekörbe schleppen – täglich kann man es am eigenen Leib erfahren: Hausarbeit kann körperliche Schwerstarbeit bedeuten. Und beim Schleppen der schweren Einkaufstüten stellt man fest, dass auch dies schwer fällt. Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.
memyselfam 11.09.2017 | 15:05
aber die drv verschickt auch noch immer diesse nummernlosen formulare, von denen hier keiner weiss! zumindest ich bekomme sie seit 5 jahren
haggiam 11.09.2017 | 17:13
Es ist schon eine Crux mit der EM-Rente,erst muß man quasi den Kopf unterdem Arm haben,um sie bewilligt zu bekommen,dann darf man auf einmal noch arbeiten und das Tragen eines Wäschekorbes gefährdet diese wieder.Völlig Gaga.
Herz1952am 11.09.2017 | 17:43
Hallo NICKIE, machen Sie es am besten so, wie es "=//=" vorgeschlagen hat, bzw. mit Ihrem Text. Ich würde sicherheitshalber noch hinzufügen, dass Sie dazwischen sehr lange Pausen benötigen. Dann dürfte eigentlich nichts schiefgehen. Oder lassen Sie den Fragebogen "Haushalt" erst mal weg.
Xeresam 11.09.2017 | 19:19
Selbstvertsändlich hat auch dieser Bogen eine Nummer! Der Fragesteller spricht von dem Vordruck R5401-80. Genau da sitze ich nämlich auch gerade vor und wundere mich wie manches zu verstehen ist. Es geht um "Weitergewährung Ihrer Zeitrente" und sowohl das Anschreiben, wie auch der Fragebogen tragen die genannte Nummer R5401-80 mit dem Hinweis auf die Mitwirkungspflicht und das die Leistungen bei ausbleiben dieser versagt werden können. Zeitgleich mitgeschickt wurde bei mir noch der Vordruck R3212-80 zum Ausfüllen durch den AG, sofern man einen hat.
NICKIEam 11.09.2017 | 19:08
Hallo Max, hallo memyself, hallo =//= und hallo Hertz1952, vielen Dank für Ihre Antworten. Die Vermutung von Max teile ich und ich weiß nun, dass ich mit diesem Prozedere bis zur Altersrente rechnen muss ... VG, NICKIE
Fridhelmam 11.09.2017 | 19:30
Das ist mal wieder ein typischer @Herz1952-Vorschlag. Dass verweigerte Mitwirkung ernsthafte Konsequenzen haben kann, ist ihm wohl nicht bekannt. Aber man kann gegen eine Zahlungseinstellung ja widersprechen und notfalls klagen, nicht wahr, Herzchen? Selbstverständlich MUSS ALLES wahrheitsgemäß beantwortet werden, wenn Ärger vermieden werden soll !!
Xeresam 11.09.2017 | 20:39
Ja, ich bin mir sehr sicher, sonst hätte ich das nicht geantwortet. Wenn man "Vordruck R3212-80" googelt wird man schon eher fündig. Denn dieser ist auf dem Vordruck bei einigen als Anlage genannt, sofern anbei, denn ansonsten kommt man so schnell nicht drauf was/wo die Nummer des Formulars sein soll. Erst Recht weil sich die richtige Nummer gar nicht auffinden lässt. Darum suchen einige scheinbar unter der "falschen" Bezeichnung nach Auskunft. Aber auch hier finden sich leider nur Fragen und keine wirklichen Antworten. Auch ich habe festgestellt das es nicht zum download bereit steht. Vermutlich weil es sich hierbei ja um einen "Vordruck" handelt und nicht um ein "Formular", entspricht zumindest meiner Logik. Exakt das macht es so schwierig irgendwo Informationen darüber zu finden, genauer gesagt findet man gar keine. Dennoch ist der Fragebogen existent und einige halten ihn in den Händen, das Internet kennt leider nicht alles was man sich wünscht.
Schorscham 12.09.2017 | 10:39
Zitat von Max anzeigen
"Unbefristet" heißt "auf unbestimmte Dauer" bzw. "bis auf Weiteres", aber nicht, "unendlich". Daher sind Überprüfungen von sogenannten "Dauerrenten" etwas völlig Normales. MfG
Maxam 12.09.2017 | 11:48
Nickie bekommt aber schon ene unbefristete Rente....so wie ich eben auch.....und trotzdem wird diese sozusagen sproadisch von der DRV überprüft.....!
"Unbefristet" heißt "auf unbestimmte Dauer" bzw. "bis auf Weiteres", aber nicht, "unendlich". Daher sind Überprüfungen von sogenannten "Dauerrenten" etwas völlig Normales. MfG
Schorsch! Aber doch etwas anderes wie ein Zeitrente....was ich Ihnen wohl kaum erklären muss...ich stehe nicht mehr in der Beweislast.....die DRV steht in der Beweislast! MfG Max
Schorscham 12.09.2017 | 12:33
Zitat von Max anzeigen
Das ist ein großer Irrtum. Der wesentliche Unterschied zwischen befristeter EM-Rente und "unbefristeter" EM-Rente besteht darin, dass Bezieher einer "unbefristeten" EM-Rente keine Fortzahlungsanträge stellen müssen. Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass auch "unbefristete" EM-Renten von Zeit zu Zeit oder aus aktuellen Anlässen überprüft werden dürfen. (Ein Blick in Ihren Rentenbescheid wäre sinnvoll....) Und wenn die dadurch gewonnenen Erkenntnisse Anlass zu weiteren Prüfungen und vielleicht sogar zur Einleitung eines Rentenentziehungsverfahrens geben, läge die Beweislast tatsächlich bei der DRV. MfG
Maxam 12.09.2017 | 13:59
Zitat von Schorsch anzeigen
...ich stehe nicht mehr in der Beweislast.....die DRV steht in der Beweislast!
Das ist ein großer Irrtum. Der wesentliche Unterschied zwischen befristeter EM-Rente und "unbefristeter" EM-Rente besteht darin, dass Bezieher einer "unbefristeten" EM-Rente keine Fortzahlungsanträge stellen müssen. Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass auch "unbefristete" EM-Renten von Zeit zu Zeit oder aus aktuellen Anlässen überprüft werden dürfen. (Ein Blick in Ihren Rentenbescheid wäre sinnvoll....) Und wenn die dadurch gewonnenen Erkenntnisse Anlass zu weiteren Prüfungen und vielleicht sogar zur Einleitung eines Rentenentziehungsverfahrens geben, läge die Beweislast tatsächlich bei der DRV. MfG
Oh Schorsch ..... Frage haben Sie Belege darüber wielen Ihr unbefristete Rente entzogen wurde? Es ist ein gewaltiger Unterschied ob man eine unbefristete Rente oder eben eine befristete Rente bekommt-----ansonsten würde es ja keine unbefristeten Renten geben! Klar sicher kann niemand sein .....aber das ist ja wie Sie schreiben durch den Rentenbescheid bekann! MfG Max
NICKIEam 13.09.2017 | 12:43
Hallo Experte, hallo Schorsch, hallo Fastrentner und andere "Offizielle", erst mal Danke an Max für die engagierten Beiträge. Die folgende Diskussion zeigt mir die Brisanz meiner eingangs gestellten Frage auf. 1. Ein wenig Transparenz von Seiten der Rentenversicherungen wäre angebracht. Ohne dass ich weiß, ob der letztgenannte Vordruck wirklich der ist, den ich erhalten habe, stellt sich mir die Frage, warum er im Internet nicht zu finden ist. ICH HABE IHN AUCH NICHT gefunden. 2. WARUM DIESES PERMANENTE MISSTRAUEN gegenüber Transferleistungsbeziehern. Millionäre, Konzerne etc. unterschlagen täglich Millionen von Steuergeldern, da kräht kein Hahn nach!!! Wir haben aber keine Lobby, uns kann man bis zum bitteren Ende sanktionieren und schikanieren. Wir haben uns die Erwerbsminderung NICHT ausgesucht und ja, es kommt natürlich auf das Krankheitsbild an. Sie brauchen sich also über mein vorne ausgedrücktes Misstrauen nicht zu wundern. Es wird Zeit, dass sich endlich politisch etwas ändert und wieder ein Gesellschafts- und Bewußtseinswandel eintritt. Etwa 40 Jahre "Geistig-seelisch-moralische Wende" seit Kohl und Schröder sind genug. Der Neoliberalismus hat ausgedient! Etwas mehr Akzeptanz gegenüber den Leistungsempfängern wäre endlich angebracht statt rechter und neoliberaler Hetze. Ich hoffe, meine Wut trägt, wenn auch nicht zur wirklichen Beantwortung meiner Frage, wenigstens zu einer wohlwollenden Diskussion bei.
Fortitude oneam 13.09.2017 | 13:05
Hallo Nickie, Sie mögen vielleicht recht haben, dennoch befinden Sie sich im Rentenforum und für politische Äußerungen das falsche Forum. Am 24.09.2017 könnte sich das Blatt wenden. Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.
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