Hallo,
ich habe aus den Medien und auch von der HP der Rentenversicherung erfahren, daß unter bestimmten Vorrausetzungen bei Verlängerungen der EU-Rente ein Überprüfungsantrag zu stellen ist.Meine EU-Rente ist seit 2004 zweimal verlängert worden und in gleicher Höhe weitergezahlt worden. Nur im letzten Jahr gab es die übliche Erhöhung. Ich war bisher der Meinung, die Rente ist bis zum 55. Lebensjahr hochgerechnet worden. Warum muß die Rente bei einer Verlängerung neu berechnet werden und kann es tatsächlich zu einer Erhöhung führen?
21.01.2009, 20:03
von
Marylou
22.01.2009, 08:38
Experten-Antwort