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Überprüfungsantrag bei Verlängerung der EU-Rente

von Marylou21.01.2009 | 20:03
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2 Antworten

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Hallo, ich habe aus den Medien und auch von der HP der Rentenversicherung erfahren, daß unter bestimmten Vorrausetzungen bei Verlängerungen der EU-Rente ein Überprüfungsantrag zu stellen ist.Meine EU-Rente ist seit 2004 zweimal verlängert worden und in gleicher Höhe weitergezahlt worden. Nur im letzten Jahr gab es die übliche Erhöhung. Ich war bisher der Meinung, die Rente ist bis zum 55. Lebensjahr hochgerechnet worden. Warum muß die Rente bei einer Verlängerung neu berechnet werden und kann es tatsächlich zu einer Erhöhung führen?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Marylou,

zu diesem Thema hat die Redaktion von ihre-vorsorge.de unter der Rubrik Nachrichten am 14.01.2009 eine Informationen zur Verfügung gestellt. Bitte lesen Sie hier: Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.

1 Antworten

KSCam 21.01.2009 | 22:40
lesen Sie die Frage von Siegfried K und die Antworten des heutigen Tages? Was soll man zu solchen TV Berichten sagen? Die RV ist nicht verantwortlich, wenn TV und Zeitungen tendetiös berichten und z.T. schlecht, falsch oder zumindest irreführend berichten. PS: und die bestehenden Gesetze macht auch nicht die DRV.
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