Über die Pauschale für Versicherungen hat die DRV nichts mit zu tun.
Die Arge teilt der DRV ihren Erstattungsanspruch mit, der höchstens in Höhe der mtl. Rente sein darf und die DRV zieht diese Summe vom Nachzahlungsbetrag ab. Den Rest erhalten Sie. Wenn Sie wegen der Pauschale f. Vers. Probleme sehen, müssen Sie gegen die Arge vorgehen.