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Experten-Antwort

Überschreitung der täglichen Arbeitszeit bei halber EWR

von Marie15.08.2019 | 13:26
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Hallo, ist es möglich, die gesetzte Grenze von unter 6 Stunden täglich 2x wöchentlich zu überschreiten? Wieviel? 2 Tage sind momentan mit 8 Stunden zu arbeiten, ist das möglich oder fällt dann die teilweise EWR weg? Bezieht sich die Grenze für die tägliche Arbeitszeit für die teilweise EWR "täglich unter 6 h" auf 5 Arbeitstage oder sind auch 6 Arbeitstage möglich (inkl. samstags). Dann könnte man 4 h ggf auch auf samstags legen, oder geht das rentenrechtlich nicht? Vielen Dank für Antwort.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Marie,

es ist nicht "verboten", mehr als 6 Stunden täglich zu arbeiten, wenn Sie teilweise erwerbsgemindert sind. Allerdings kann der Rentenversicherungsträger eine Überprüfung Ihres Leistungsvermögens durchführen. Denn eine regelmäßig mehr als 6 Stunden täglich (unter den Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes) ausgeübte Beschäftigung ist ein Indiz dafür, dass sich Ihr Leistungsvermögen vielleicht gebessert hat. Ist der Gutachter dann davon überzeugt, dass die Beschäftigung zu Lasten ihrer Gesundheit geht und nicht dauerhaft von Ihnen in diesem Umfang verrichtet werden kann, kann er trotz der mehr als 6-stündigen Tätigkeit zu dem Ergebnis kommen, dass Sie weiterhin teilweise erwerbsgemindert sind. Er kann aber auch zu dem Ergebnis kommen, dass Sie nicht mehr teilweise erwerbsgemindert sind.

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12 Antworten

Schorscham 15.08.2019 | 14:52
Es wären sogar 7 Arbeitstage pro Woche erlaubt, sofern die Zeitgrenzen eingehalten werden. Wenn Sie sich dazu in der Lage fühlen, zwei mal wöchentlich 8 Stunden zu arbeiten ohne Ihre Restgesundheit zu gefährden, darf angezweifelt werden, dass Sie rentenrelevant erwerbsgemindert sind. Eine erneute Überprüfung Ihres aktuellen beruflichen Leistungsvermögens wäre daher sehr wahrscheinlich. MfG
Schorscham 15.08.2019 | 14:59
Ergänzung: Wer auf der sicheren Seite sein will, sollte darauf achten, dass die erlaubte Zeitgrenze von unter sechs Stunden auch messbar eingehalten wird und nicht genau 5 Stunden und 59 Minuten beträgt. Wer behauptet, er könne zwar 5 Std. 59 Min. arbeiten aber keine 6 Stunden, der macht sich höchstens lächerlich und provoziert regelrecht eine erneute Überprüfung! MfG
egal (der Erste)am 15.08.2019 | 19:14
Erhalten Sie die Rente, weil Sie 3 Stunden oder mehr arbeiten gehen, oder weil Sie berufsunfähig sind? In letzterem Fall könnten Sie nämlich sogar 40 Stunden in der Woche arbeiten gehen, solange es sich dabei nicht um eine Tätigkeit handelt, auf die Sie entsprechend Ihren Fähigkeiten sozial zumutbar verwiesen werden können.
Marieam 21.08.2019 | 18:45
Hallo Marie, es ist nicht "verboten", mehr als 6 Stunden täglich zu arbeiten, wenn Sie teilweise erwerbsgemindert sind. Allerdings kann der Rentenversicherungsträger eine Überprüfung Ihres Leistungsvermögens durchführen. Denn eine regelmäßig mehr als 6 Stunden täglich (unter den Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes) ausgeübte Beschäftigung ist ein Indiz dafür, dass sich Ihr Leistungsvermögen vielleicht gebessert hat. Ist der Gutachter dann davon überzeugt, dass die Beschäftigung zu Lasten ihrer Gesundheit geht und nicht dauerhaft von Ihnen in diesem Umfang verrichtet werden kann, kann er trotz der mehr als 6-stündigen Tätigkeit zu dem Ergebnis kommen, dass Sie weiterhin teilweise erwerbsgemindert sind. Er kann aber auch zu dem Ergebnis kommen, dass Sie nicht mehr teilweise erwerbsgemindert sind. Hallo Experte, vielen Dank für Ihre Antwort. Ich verstehe die noch nicht ganz. Für mich wurde ein leidensgerechter Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt. Und verschiedene weitere Anpassungsmaßnahmen durchgeführt (z.B. zusätzliches Einzelbüro). Weicht der Arbeitsplatz somit von den üblichen Bedingungen am Arbeitsmarkt ab? Darf ich 2 mal die Woche 8,25 h arbeiten, was sicher auf meine Restgesundheit geht? Aber meine bisherigen Rentenansprüche sind unter Existenzniveau, deshalb muss ich versuchen, höhere Beiträge einzuzahlen und darf mein Einkommen eigentlich nicht verringern. Gibt es ein Buch, wo man das alles nachlesen kann?
Marieam 21.08.2019 | 18:47
Hallo Experte, stimmt es, das die "unter 6 Stunden" auch für samstags gelten? Danke nochmal für eine Antwort.
Schorscham 21.08.2019 | 19:11
Ob Sie auf Kosten Ihrer Restgesundheit arbeiten oder ob es sich um eine zumutbare Tätigkeit handelt, die Ihre Restgesundheit nicht gefährdet, entscheidet einzig und allein der sozialmedizinische Dienst der DRV. Ansonsten gilt nach wie vor das oben Geschriebene! Ja das stimmt! Warum sollte es EM-Rentnern verboten sein, Samstags zu arbeiten? MfG
Marieam 21.08.2019 | 19:11
Sinkt der Rentenanspruch bei Bezug einer halben Rente nicht, wenn das Einkommen gleich bleibt?
Realistinam 21.08.2019 | 19:30
Zitat von Marie anzeigenausblenden
Ein Arbeitsplatz der die Restgesundheit gefährdet kann niemals "leidensgerecht" sein. Im Übrigen ist völlig unverständlich, warum manche EM-Rentner ihre Rente fahrlässig aufs Spiel setzen, indem sie die zulässigen Arbeitszeitgrenzen nicht nur voll ausreizen sondern sogar noch um satte 2,25 Stunden überschreiten wollen. Das ist schon fast eine Provokation!
W°lfgangam 21.08.2019 | 19:38
Zitat von Realistin anzeigenausblenden
Ein Arbeitsplatz der die Restgesundheit gefährdet kann niemals "leidensgerecht" sein. Im Übrigen ist völlig unverständlich, warum manche EM-Rentner ihre Rente fahrlässig aufs Spiel setzen, indem sie die zulässigen Arbeitszeitgrenzen nicht nur voll ausreizen sondern sogar noch um satte 2,25 Stunden überschreiten wollen. Das ist schon fast eine Provokation!
...lassen Sie sich Ihre Gedanken aus rechtlicher Sicht noch mal durch den Kopf gehen und Sie werden feststellen, dass Sie völligen *Scheiß (sorry) dazu geschrieben haben und selbst nur Verunsicherung/Provokation verbreiten wollen! Gruß w.
W°lfgangam 21.08.2019 | 19:23
Zitat von Marie anzeigenausblenden
Hallo Marie, JA. Dieses Buch nennt sich Sozialgesetzbuch 6/ein ziemlich dicker Wälzer. Speziell in den rechtlichen Arbeitsanweisungen der DRV dazu: http://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/Raa/ finden Sie weitere Hinweise mit Verweisen auf höchstrichterliche Rechtsprechung der Auslegungsfragen zu den allgemeinen gesetzlichen Vorgaben - auch zu Ihrer Frage. Beim § 43 steigen Sie ein ...und in paar Tagen finden Sie über die Querverweise auch die 'richtigen' Stellen ;-) ABER ...was nutzt Ihnen dieses Wissen allgemein? NICHTS! In diesen Fällen entscheidet zunächst Ihre DRV, der Sie Ihre beabsichtigte Beschäftigung/Änderung mitteilen - was Sie planen, welcher Zeitaufwand/verteilt über die Woche/an welchen Tagen. Ihre Frage ist - wie sie hier häufig auch von anderen FragestellerInnen gestellt wird - hier ultimativ nicht zu beantworten, da jeder EM-Rentenfall + Beschäftigung individuell anders 'gestrickt' ist und daher zuerst von der DRV zu bewerten ist. Ist man/frau mit dem unerwartet negativem Ergebnis nicht einverstanden, geht’s über den Rechtsweg (Widerspruch/Klage) weiter. Da helfen Ihnen auch keine allgemeinen Hinweise im Forum (ja, könnte so sein), noch Erfahrungswerte aus der täglichen Arbeit, wenn die 'Akte Marie' nicht vor einem liegt. Wenden Sie sich daher bitte an Ihre DRV, um eine für Sie verlässliche/rechtssichere Antwort zu bekommen. Gruß w.
Erfahrener EM-Rentneram 22.08.2019 | 11:56
Zitat von W°lfgang anzeigenausblenden
...lassen Sie sich Ihre Gedanken aus rechtlicher Sicht noch mal durch den Kopf gehen und Sie werden feststellen, dass Sie völligen *Scheiß (sorry) dazu geschrieben haben und selbst nur Verunsicherung/Provokation verbreiten wollen! Gruß w.
Sie sollten mal Ihren Ton mäßigen, Herr Superschlau! So unrealistisch ist die Sichtweise der Vorrednerin gar nicht.
KSCam 22.08.2019 | 12:31
Lasst doch die Diskussion, die @Marie überhaupt nicht weiterhilft. Sie muss Ihren "Plan" der DRV mitteilen und abwarten ob das von ihr geplante "individuelle Arbeitszeitmodell" in ihrem Einzelfall so abgesegnet wird. Wenn ja, kann sie so arbeiten. Wenn nein, weiß sie letztlich auch Bescheid. Wenn wir "Experten" uns gegenseitig bekriegen bringt das (außer vielleicht dem eigenen ego) gar nichts.
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