Hallo Marie,
es ist nicht "verboten", mehr als 6 Stunden täglich zu arbeiten, wenn Sie teilweise erwerbsgemindert sind. Allerdings kann der Rentenversicherungsträger eine Überprüfung Ihres Leistungsvermögens durchführen. Denn eine regelmäßig mehr als 6 Stunden täglich (unter den Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes) ausgeübte Beschäftigung ist ein Indiz dafür, dass sich Ihr Leistungsvermögen vielleicht gebessert hat. Ist der Gutachter dann davon überzeugt, dass die Beschäftigung zu Lasten ihrer Gesundheit geht und nicht dauerhaft von Ihnen in diesem Umfang verrichtet werden kann, kann er trotz der mehr als 6-stündigen Tätigkeit zu dem Ergebnis kommen, dass Sie weiterhin teilweise erwerbsgemindert sind. Er kann aber auch zu dem Ergebnis kommen, dass Sie nicht mehr teilweise erwerbsgemindert sind.