Hallo tvöd1,
hinsichtlich der arbeitsrechtlichen Frage kann ich Ihnen keine Auskunft geben.
Was die Überschreitensmöglichkeiten anbetrifft, ändert sich ab dem 01.07.2017 die Rechtslage (Stichwort "Flexirente"). Statt der zweimaligen Überschreitensmöglichkeit gibt es dann eine jährliche Betrachtungsweise.
Für einen ersten Überblick empfehle ich Ihnen die folgende Broschüre:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/flexirente_das_ist_neu_fuer_sie.pdf?__blob=publicationFile&v=15
Um die für Sie sinnvollste Variante unter Berücksichtigung von ggf. schwankenden Überstundenentgelten zu wählen, sollten Sie sich aber die Zeit für eine ausführliche Beratung vor Ort in einer Auskunfts- und Beratungsstelle nehmen.