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Experten-Antwort

Übertragung Rentenansprüche in die Schweiz

von Der Neue25.04.2018 | 14:49
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5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Expertenforum, bitte skizzieren Sie mir schrittweise die zu veranlassenden Aktivitäten, um meine in Deutschland erworbenen Rentenansprüche auf meine in Kürze in der Schweiz beginnenden Altersrente zu übertragen. Inzwischen bin ich Schweizer Staatsbürger und habe aufgrund meiner Beschäftigung in der Schweiz auch hier noch einige Jahre Rentenansprüche erworben. Vielen Dank im Voraus. S.N. P.S. Für das Forum möchte ich eine Such- bzw. Filterfunktion der bisher bereits veröffentlichten Themen anregen.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 26.04.2018 | 14:17

Guten Tag,

in den vorherigen Beiträgen wurde bereits angesprochen, dass keine Übertragung der erworbenen Ansprüche erfolgt. Eine Leistung aus der deutschen Rentenversicherung wird nur auf Grundlage der deutschen Versicherungszeiten erbracht. Für die Prüfung der Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen können allerdings auch in einem anderen Mitgliedstaat zurückgelegte Versicherungszeiten berücksichtigt werden.

Wenn Sie in der Schweiz wohnhaft sind und dort auch Ihren Rentenantrag stellen, wird der schweizerische Versicherungsträger zeitgleich auch das Rentenverfahren in Deutschland einleiten, wenn Sie dort auch auf Ihre Versicherungszeiten in Deutschland hinweisen. Der deutsche Rentenversicherungsträger prüft dann wiederum, ob die Voraussetzungen nach den deutschen Vorschriften für Sie erfüllt sind. Weitere Informationen erhalten Sie dann direkt von dort.

Freundliche Grüße

4 Antworten

Schadeam 25.04.2018 | 15:28
Da wird nichts übertragen! Für Jahre in CH erhalten Sie eine AHV Rente aus der Schweiz. Für Zeiten in D bekommen Sie die Rente von der DRV. Lediglich wenn es um notwendige Mindestzeiten geht, werden die Ch Zeiten mitgezählt. Den Antrag für beide Länder stellen Sie im Land in den Sie wohnen.
Schorscham 25.04.2018 | 14:58
Lupen-Symbol oben rechts anklicken und dann Suchbegriffe eingeben: https://www.ihre-vorsorge.de/service/suche.html?q=&id=61&… MfG
Alles ganz einfach ?am 25.04.2018 | 15:34
Hallo , Sie schreiben ein Mail mit der Versicherungsnummer DRV Berlin oder Vollständiger Name Adresse mit Geburtsdatum u Tele. und bitten über Ihre Versicherungszeiten in Deutschland eine Rentenauskunft. Dann klären Sie zuhause die angegebenen Versicherungszeiten. Gibt es Lücken, oder Fehler ? legen Sie Kopien der Beschäftigung nd die DRV Berlin bei und senden Sie das Ganze nach Berlin. Ihre Schweizer Versicherungszeiten können Sie als Kopie beilegen. Fragen Sie, wann der früheste Rentenbeginn ohne Abzug in Deutschland möglich ist. Sie werden zwei Renten erhalten, eine aus Deutschland u 1 aus der Schweiz AHV. ( Schweiz 1/44 der bezahlten Inlandsbeiträge Antrag in Ihrer Gemeinde / Rathaus ) Viel Glück
Überprüfen Sie auf jeden Fallam 26.04.2018 | 21:17
den Versicherungsverlauf / die Versicherungszeiten / in Ihrem Rentenauszug der Schweiz und vor allem im Versicherungsverlauf Deutschland. Beginnend mit Ihre Lehrzeit ?/ Bundeswehr / Ersatzdienst und alle folgenden Zeiten und klären Sie dies vor Eingabe des Rentenantrages ! Dies ist schon möglich bevor Sie einen Rentenantrag in der Schweiz für Ihre AHV stellen. Fordern Sie formlos Mail an DRV Berlin einen aktuellen Rentenverlauf / Ausdruck an. Geben Sie Ihre vollständige Adresse an. Sie müssten doch schon längst jährlich einen Ausdruck DRV bekommen haben. ?? Gruss
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