Hallo, Tina66,
den Ausführungen von Rentenschmied und Fastrentner schließen wir uns an.
Sofern nicht ein neuer Leistungsfall begründet werden kann, der ein späteres Datum zum Inhalt hat, können die Voraussetzungen momentan nicht erfüllt werden.
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Hallo, Tina66,
den Ausführungen von Rentenschmied und Fastrentner schließen wir uns an.
Sofern nicht ein neuer Leistungsfall begründet werden kann, der ein späteres Datum zum Inhalt hat, können die Voraussetzungen momentan nicht erfüllt werden.
Damit der Sachverhalt vom Rentenversicherungsträger erneut geprüft werden kann, sollten Sie schriftlich einen Überprüfungsantrag gem. § 44 SGB X stellen.
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