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Experten-Antwort

Umdatierung des Datums vom Leistungsfall

von tina6614.08.2018 | 12:46
571 Ansichten
11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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hallo war 08.2011 beim Rentenarzt er bestätigte mir das ich Erwerbsgemindert bin habe aber zu der Zeit nicht gewusst das mir Zeiten fehlen also wurde es mir abgelehnt, habe es nochmal probiert aber scheiterte wieder habe jetzt bei der Rentenversicherung angerufen und würde Erwerbsminderungsrente bekommen wenn der Leistungsfall ein späteres Datum hätte was kann ich tun

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo, Tina66,

den Ausführungen von Rentenschmied und Fastrentner schließen wir uns an.

Sofern nicht ein neuer Leistungsfall begründet werden kann, der ein späteres Datum zum Inhalt hat, können die Voraussetzungen momentan nicht erfüllt werden.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Damit der Sachverhalt vom Rentenversicherungsträger erneut geprüft werden kann, sollten Sie schriftlich einen Überprüfungsantrag gem. § 44 SGB X stellen.

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9 Antworten

tina66am 14.08.2018 | 12:58
was muss ich dann jetzt genau machen war zwischenzeitlich wieder arbeiten aber merke das es nicht geht
Rentenschmiedam 14.08.2018 | 12:52
Hallo, ist in der Vergangenheit dauerhaft ein Leistungsfall der medizinisch begründeten vollen Erwerbsminderung eingetreten so bleibt es dabei, ein weiterer Leistungsfall kann dann nicht mehr eintreten. Sie könnten dann nur geltend machen, dass Sie wieder gesund geworden sind und die Erwerbsminderung nicht mehr vorliegt, dann wäre zukünftig auch wieder ein neuer Leistungsfall möglich. Mit besten Grüßen
Rentenschmiedam 14.08.2018 | 13:02
Hallo, 1.) Einen Termin in der Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers vereinbaren, um alle Aspekte der aktuell festgestellten Erwerbsminderung zu besprechen und 2.) dann dort vor Ort ggfls. einen Antrag auf erneute Begutachtung stellen. Mit besten Grüssen
tina66am 14.08.2018 | 13:11
und was passiert dann mit dem alten leistungsfall , da ich ja wieder gearbeitet habe oder noch arbeite war ich ja soweit fit aber merke das es doch nicht geht muss ich an die rentenversicherung was schreiben das ich nicht mehr erwerbsgmindert war und wie lange muss ich dann warten bis ich einen neuen antrag stellen kann
Rentenschmiedam 14.08.2018 | 13:21
Hallo, deshalb vor dem Antrag die Beratung. Nicht dass ich`s nicht wüsste, aber Sie sind dann abgesichert bzgl. evtl. rechtlicher Nachteile, hier im Forum ist alles nicht rechtsverbindlich, die Beratung beim RV-Träger schon. Mit besten Grüßen
Fastrentneram 14.08.2018 | 13:27
Sie müssen medizinisch beweisen, dass es sich um einen neuen Eintritt der Erwerbsminderung handelt, dass Sie also nach der damaligen Feststellung nicht mehr erwerbsgemindert waren. Eine Beschäftigungsaufnahme ist da nur ein Indiz aber kein Beweis. Im Rahmen einer neuen Rentenantragstellung wird dies alles unter sozialmedizinischen Gesichtspunkten geprüft.
Schadeam 14.08.2018 | 17:16
Ob Sie beweisen können, dass Sie 2011 zwar voll erwerbsgemindert waren, dann irgendwann wieder erwerbsfähig und jetzt erneut wieder erwerbsgemindert steht in den Sternen. Das müssen letztlich die Ärzte begründen oder auch nicht. So was kann passieren, ist aber in der Realität des Lebens nicht unbedingt wahrscheinlich. Es spielt sicher auch eine Rolle wegen welcher Erkrankung Sie 2011 em waren und jetzt wieder em sind. Ist das die gleiche Erkrankung oder was ganz anderes? Wie wahrscheinlich sind bei einer Erkrankung die Heilungschancen? Im Forum können Sie das nicht klären, das geht nur im Einzelfall direkt über einen neuen rentenantrag mit entsprechender Begründung.
tina66am 14.08.2018 | 22:06
was empfehlen sie mir bitte um hilfe
Fastrentneram 15.08.2018 | 05:40
Da gibt es keine Empfehlungen, da hier niemand Ihren Fall kennt und dieser individuell von Sozialmedizinern geprüft wird, wenn Sie einen Rentenantrag stellen.
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